Florian Teichtmeister wurde des Besitzes von Kinderpornografie schuldig gesprochen. Das Landgericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Dem 43-Jährigen droht zudem die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
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Urteil
Besitz von Kinderpornografie: Florian Teichtmeister schuldig gesprochen
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