Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine einjährige Bewährungsstrafe für einen wegen Volksverhetzung und verfassungsfseindlicher Propaganda verurteilten rechtsextremistischen Kleinverleger bestätigt. Die vom Landgericht Dortmund im Februar verhängte Strafe gegen den Mann sei rechtsfehlerfrei zustandegekommen und damit nun rechtskräftig, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Die von dem Herausgeber einer rechtsextremistischen Zeitschrift eingelegte Revision sei verworfen worden.
Das Dortmunder Landgericht hatte den Chefredakteur und Herausgeber des in Eigenverlag erscheinenden Magazins "N.S. Heute" wegen Volksverhetzung und der Verbreitung von Propaganda für verfassungswidrige Organisationen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt.
Er hatte demnach in einem Beitrag selbst gegen Asylbewerber gehetzt. Darüber hinaus veröffentlichte er auch Artikel, in denen aktiv zum Sturz der Demokratie aufgerufen und ein völkischer Volksbegriff propagiert wurde. Sein Magazin hatte nach Gerichtsangaben einige hundert Abonnenten. Der Beschuldigte war zum Zeitpunkt des Urteils 35 Jahre alt und einschlägig vorbestraft. © AFP
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