Der Bundesgerichtshof wird erst im neuen Jahr sein Urteil zu Voraussetzungen und Grenzen für barrierefreie Zugänge an Wohnhäusern mit mehreren Eigentümern sprechen. Wie das höchste deutsche Zivilgericht am Freitag nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe mitteilte, wird es am 9. Februar (9.00 Uhr) seine Entscheidung verkünden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Fälle unter die Lupe genommen. Im ersten Fall geht es um einen Außenaufzug an einem Jugendstilhaus in München, im zweiten Fall um eine Terrasse mit Rampe an einer Wohnanlage in Bonn (Az. V ZR 244/22 und V ZR 33/23).
Die Verfahren werden vor dem Hintergrund des 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts geprüft. Danach kann jeder Eigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Nicht gestattet sind aber Veränderungen, die eine Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer benachteiligen. Die Reform hat zu offenen Rechtsfragen geführt. © dpa
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