Im zweiten Prozess um den tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis vor über 32 Jahren hat das Gericht die Entlassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft beschlossen.
Nach den Aussagen des Hauptbelastungszeugen sehe der Staatsschutzsenat keinen dringenden Tatverdacht mehr gegen den 54-Jährigen, erläuterte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG) am Freitag die Entscheidung. Einen hinreichenden Tatverdacht sehe das Gericht aber weiterhin als gegeben an. Das Verfahren wird laut der Sprecherin regulär mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgeführt.
Der Zeuge hatte am Dienstag zu einem zentralen Punkt der Anklage ausgesagt. Der 54-Jährige soll der Anklage zufolge wenige Stunden vor dem tödlichen Feuer angesichts damaliger rassistischer Ausschreitungen in Ostdeutschland gesagt haben: "Hier müsste auch mal so was brennen oder passieren." Das soll dann, so der Vorwurf der Bundesanwaltschaft, einen der Gesprächspartner, einen mittlerweile Verurteilten 52-Jährigen, beeinflusst und bestärkt haben, den Anschlag zu begehen.
Der Zeuge hatte am Dienstag gesagt, er könne sich an den Satz erinnern, dass "etwas passieren" müsse - an den genauen Wortlaut dagegen nicht. Auch aus dem Protokoll einer Polizeivernehmung hatte er das Wort "brennen" nach eigenen Angaben sowie nach Informationen aus dem Protokoll gestrichen. Nach der Zeugenaussage hatten die Verteidiger des Angeklagten dessen Entlassung aus der Untersuchungshaft beantragt. Der Deutsche steht wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Mord sowie Beihilfe zum versuchten Mord in 20 Fällen vor dem OLG.
Das Gericht hatte im vergangenen Jahr den 52 Jahre alten Deutschen für den Brandanschlag mit einem Toten unter anderem wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Der damals 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana starb bei dem Feuer im September 1991. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und verletzten sich. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen.
Der 54-Jährige bestreitet laut seiner Verteidigung den zentralen Tatvorwurf gegen ihn. Bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. © dpa
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