Der Brandanschlag auf die Synagoge in Ulm sorgte vor zweieinhalb Jahren bundesweit für Aufsehen: Seit Donnerstag muss sich nun ein 47 Jahre alter Mann wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung vor dem Landgericht der baden-württembergischen Stadt verantworten. Der Staatsanwalt sagte, der Angeklagte habe aus mutmaßlich antisemitischen Motiven im Juni 2021 eineinhalb bis zwei Liter Benzin an der südlichen Wand der Synagoge verschüttet und dann mit einem Feuerzeug angezündet. Ziel sei es gewesen, dass das Feuer wesentliche Teile der Synagoge erfasse. Verletzt wurde niemand, es entstand aber Sachschaden in Höhe von mehreren Tausend Euro.
Der türkische Angeklagte machte beim Prozessauftakt keine Angaben zur Tat, hatte die Tat aber vorher beim psychiatrischen Sachverständigen zu gestanden. Dieser berichtete, dass der Mann gesagt habe, dass er auf das Leid der Palästinenser in der Auseinandersetzung mit Israel aufmerksam machen wollte. Der Angeklagte habe erklärt, dass er ein Zeichen setzen wollte. "Wenn die anderen nichts machen, mache ich selber etwas", habe er dem Sachverständigen zufolge gesagt.
Bei dem Brand gingen die Flammen weitgehend von alleine aus. Passanten informierten die Feuerwehr, ein Polizist konnte den Brand mit einem Feuerlöscher endgültig löschen. In dem Gebäude waren zum Tatzeitpunkt keine Menschen.
Der Anwalt des Mannes sagte, die Anklage sei von der Staatsanwaltschaft viel zu hoch gehängt worden. Der 47-Jährige sei ein "fehlgeleiteter Idealist". Er habe ohne politische Ansprüche gehandelt. Es sei lediglich die Mauer und ein Fenster verrußt worden. "Mehr war nicht. Das Vorgehen war ungeeignet, ein Gebäude zu zerstören."
Nach Aussagen von Zeugen entfernte sich der Täter nach der Legung des Feuers schnell wieder. Er fuhr nach Angaben des Psychiaters zurück in seine Wohnung und dachte, er werde bald von der Polizei festgenommen.
Nach dem Mann war nach der Tat öffentlich mit Bildern gefahndet worden. Er war laut Stuttgarter Staatsanwaltschaft zunächst in die Türkei geflüchtet. Weil diese wie Deutschland eigene Staatsbürger nicht ausliefert, waren die rechtlichen Mittel der Ermittler zur Strafverfolgung zunächst ausgeschöpft. Doch als der Verdächtige Anfang Juli 2023 über den Stuttgarter Flughafen wieder nach Deutschland einreiste, wurde er festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. © dpa
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