Der Tod der 17-jährigen Teenagerin Vera Mol bei einem Bungee-Sprung 2015 in Spanien geht auf ein tragisches Missverständnis zurück. Das Gericht stellte nun in seinem Urteil fest, dass der Todessprung auf das schlechte Englisch des Anweisers zurückzuführen ist.

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Das Unglück hatte sich auf einer 40 Meter hohen Autobahnbrücke bei Cabézon de la Sol ereignet.

Die 17-jährige Niederländerin war von der Brücke gesprungen, obwohl das Bungee-Seil noch nicht an der dafür vorgesehenen Vorrichtung befestigt gewesen war - ein Ablauffehler seitens des Veranstalters.

Umstände des Bungee-Todessprungs machen fassungslos

Es sind die Umstände des Todessprungs, die fassungslos machen.

Wie das Gericht im nordspanischen Cantabria in dem Berufungsprozess nun feststellte, geht der Tod des Mädchen auf die schlechte englische Kommando-Aussprache des Bungee-Anweisers zurück.

Dieser hatte in einem höchst gefährlichen Moment gerufen: "No jump! It's important, no jump!"

Die 17-jährige Vera Mol hatte nach Meinung des Gerichts statt "No jump!" ("Kein Sprung!") aber "Now jump!" ("Spring jetzt!") verstanden.

"Don't jump!" wäre korrektes Englisch gewesen

Der Sprung-Anweiser hätte "Don't jump!" rufen müssen, heißt es in dem Urteil. Die "falsche Verwendung und Aussprache des Englischen" hätten zu dem tödlichen Missverständnis geführt.

Abgesehen von dieser Tragik soll die Brücke auch gar nicht für Bungee-Sprünge freigegeben gewesen sein.

Zudem hatte sich der Veranstalter nicht den Ausweis des Mädchens zeigen lassen. Sprungberechtigt waren nur Personen ab dem 18. Lebensjahr.

Der Sprung-Anweiser sowie der Chef des Bungee-Unternehmens wurden nun der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden. Es drohen bis zu vier Jahre Haft. (mwo)



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