Wegen Diskriminierung gegen Juden ist ein Schlittenverleiher in Davos in der Schweiz zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden und muss zusätzlich Bußgeld zahlen. Der Mann wurde wegen Diskriminierung und Leistungsverweigerung schuldig gesprochen, wie der Staatsanwalt in Graubünden, Franco Passini, sagte. Diskriminierung "von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung" ist in der Schweiz verboten.

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Ein Bußgeld ist laut Schweizer Gesetzgebung eine Strafe, die in jedem Fall zu bezahlen ist. Eine Geldstrafe setzt sich aus einer Anzahl an Tagessätzen zusammen und kann - wie in diesem Fall - zur Bewährung ausgesetzt werden.

Weil der Pächter eines Bergrestaurants mit Sportverleih keinen Einspruch gegen den Strafbefehl einreichte, ist das Urteil rechtskräftig. Wie hoch Buße und Geldstrafe sind, sagte der Staatsanwalt nicht. Zuvor hatte die Tageszeitung "Südostschweiz" darüber berichtet.

Keine Sportgeräte an jüdische Touristen

Der Pächter hatte im Februar per Zettel auf Hebräisch im Fenster verkündet, dass er keine Schlitten und andere Sportgeräte mehr an jüdische Touristen ausleihe. Es habe immer wieder ärgerliche Vorfälle gegeben, Geräte seien nicht ordnungsgemäß zurückgebracht worden.

Nach einem Sturm der Entrüstung entschuldigte er sich. Der Aushang sei falsch formuliert gewesen. Spannungen zwischen jüdischen Gästen und Einheimischen schwelten aber schon länger. Der damalige Tourismusdirektor sprach von teils respektlosem Verhalten Jüdisch-Orthodoxer gegenüber Gastgebern und anderen Dienstleistern.

Maßnahmen zur besseren Verständigung

Weil die Ferienregion sich als Hort des Antisemitismus an den Pranger gestellt sah, richtete sie eine Arbeitsgruppe ein. Sie hat Anfang Juli ein Maßnahmenpaket "zur Verständigung zwischen internationalen Gästen und Einheimischen in Davos" vorgestellt.

Unter anderem gibt es nun eine Anlaufstelle für Konfliktfälle und Rabbiner, die als Berater zur Verfügung stehen. Gäste und Einheimische bekommen Informationsbroschüren, "die auf gewisse Verhaltensregeln für spezifische Anliegen von Gästen während den Sommerwochen aufmerksam machen".  © dpa

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