Fast 400.000 D-Mark findet ein Ehepaar bei Renovierungsarbeiten eines alten Hauses im hessischen Herbstein. Was zunächst wie ein Glücksfall aussieht, endet für die beiden Finder in einem teuren Prozess.
Mit 400.000 D-Mark (heute etwa 205.000 Euro) kann man viel anfangen. Das Geld könnte in ein neues Auto oder einen Luxusurlaub fließen - oder in eine Immobilie investiert werden.
Das dachte sich auch ein Ehepaar, als es bei Renovierungsarbeiten eines alten Hauses in Herbstein im hessischen Vogelsbergkreis 386.680 D-Mark fand. Statt den Fund ordnungsgemäß zu melden, versuchte das Ehepaar mit einem Trick, das Geld für sich zu behalten – und landete schließlich wegen Unterschlagung und Geldwäsche vor dem Bielefelder Amtsgericht.
Geld sollte in Bielefelder Fundbüro abgegeben werden
Im Jahr 2023 hatten die beiden heute 49-jährigen Eheleute für 20.000 Euro ein altes Haus in der knapp 4.500 Einwohner zählenden Kleinstadt gekauft. Bei der Entrümpelung und Renovierung des Hauses fanden sie den Betrag überraschend im Nachttischschrank des verstorbenen Eigentümers.
"Meine Frau war damals gesundheitlich sehr angeschlagen", versuchte der Ehemann laut "Lauterbacher Anzeiger" die Umstände vor Gericht zu schildern. Da sei der Geldfund "wie ein Zeichen" gewesen. Außerdem hätten sie das Geld dem Haus wieder zuführen wollen.
"Ich dachte, in einer großen Stadt erzeugt das keinen Aufruhr."
Der Ehemann vor Gericht auf die Frage, warum sie mit dem Geld bis Bielefeld fuhren.
Um das Geld behalten zu können und um mit dem Umtausch von 400.000 D-Mark möglichst wenig Aufsehen zu erregen, schmiedete das Ehepaar einen Plan: Sie wollten das Geld in einem Fundbüro abgeben, um es später selbst wieder abholen zu können, falls sich kein Eigentümer melden sollte.
Also fuhren sie ins rund 200 Kilometer entfernte Bielefeld und gaben im dortigen Fundbüro an, das Geld auf dem Parkplatz eines Freibades gefunden zu haben. Warum sie mit dem Geld bis nach Bielefeld fuhren? "Ich dachte, in einer großen Stadt erzeugt das keinen Aufruhr", so der Ehemann vor Gericht.
Geld von Voreigentümer wohl nicht legal erworben
Doch auch in der ostwestfälischen Großstadt sorgte die große Menge Bargeld für Aufsehen. Weil die Mitarbeiter des Fundbüros der Geschichte des Paares misstrauten, schickten sie die beiden zur Polizei. Die war ebenfalls skeptisch und ordnete Ermittlungen sowie eine Hausdurchsuchung an. Dabei stellte sich laut Anklageschrift heraus, dass das Geld, verpackt in einer Spekulatius- und einer Kaffeeverpackung, aus dem Jahr 1996 stammte.
Woher das Geld genau stammt, ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bielefeld. Die Behörde gehe aber nicht von einem legalen Erwerb des Geldes aus, sagte der Pressesprecher des Amtsgerichts Bielefeld dem "Lauterbacher Anzeiger". Gerüchte, dass es sich bei dem Geld um einen Teil des Lösegeldes aus der Entführung des Hamburger Tabakkonzern-Erben Jan Philipp Reemtsma handeln könnte, haben sich bei den Ermittlungen nicht bestätigt. Von dem damaligen Lösegeld in Höhe von 15 Millionen D-Mark und 12,5 Millionen Schweizer Franken ist bisher nur eine Million Euro aufgetaucht.
Verurteilung wegen Geldwäsche und Unterschlagung
Vor Gericht war das Vogelsberger Paar sofort geständig. "Ich will mich nicht herausreden", sagte die Ehefrau vor Gericht. Sie bereue die Tat heute zutiefst. Das Geständnis kam den beiden auch beim Strafmaß zugute. Dennoch attestierte die Staatsanwaltschaft dem Ehepaar eine hohe kriminelle Energie, unter anderem wegen der hohen Geldsumme und der Geschichte, die die beiden dem Fundbüro und der Polizei erzählt hatten.
Obwohl sie das Haus mit allem Inhalt gekauft hatten, gehörte ihnen nicht alles. Nach Ansicht des Gerichts hätte das Geld den Hinterbliebenen des verstorbenen Voreigentümers zugestanden. Nicht alles, was sich in dem gekauften Haus befindet, gehört automatisch den neuen Eigentümern.
Die Richterin verurteilte schließlich die Ehefrau wegen Unterschlagung zu 90 Tagessätzen à 15 Euro (1.350 Euro) und den Ehemann wegen Unterschlagung und Geldwäsche zu 130 Tagessätzen à 70 Euro (9.100 Euro). Er gilt damit als vorbestraft. Der Vorwurf der Geldwäsche beziehe sich in diesem Fall auf die Unterschlagung des Fundes und den Willen, das zu Unrecht erlangte Geld wieder in den Verkehr zu bringen, so die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Paar hätte Anspruch auf mehr als 6.000 Euro Finderlohn gehabt
Hätte das Paar das Geld sofort zur Polizei gebracht oder den Fund den ihnen bekannten Hinterbliebenen des verstorbenen Eigentümers gemeldet, hätte es nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Anspruch auf Finderlohn gehabt. Diesen gibt es laut "Sparkasse" ab einem Fundwert von 500 Euro.
In diesem Fall beträgt der Finderlohnanspruch fünf Prozent. Bei höheren Werten kommen noch drei Prozent auf den 500 Euro übersteigenden Teilbetrag hinzu. Der Finderlohn summiert sich dadurch allerdings nicht auf 8 Prozent, sondern errechnet sich aus den beiden Teilbeträgen (5 Prozent bis 500 Euro und 3 Prozent auf den 500 Euro übersteigenden Teilbetrag). Im Fall der knapp 400.000 D-Mark hätte der Finderlohnanteil für das Ehepaar rund 6.100 Euro betragen. Jetzt müssen sie 10.450 Euro Strafe zahlen.
Verwendete Quellen:
- lauterbacher-anzeiger.de: Geldfund im Nachtschränkchen
- lauterbacher-anzeiger.de: "Gehen nicht von legalem Erwerb aus"
- sparkasse.de: Geld gefunden - was nun?