• Der Asylbewerbers Oury Jalloh war im Januar 2005 verbrannt in einer Zelle des Polizeireviers Dessau aufgefunden worden.
  • Die Ermittlungen wurden eingestellt.
  • Nun hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Einstellung rechtmäßig war.

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Polizei und Staatsanwaltschaft müssen keine neuen Ermittlungen zum Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle aufnehmen. Die Einstellung der Ermittlungen war rechtmäßig und verstieß nicht gegen das Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. Es wies damit eine Beschwerde von Jallohs Bruder ab. (Az: 2 BvR 378/20)

Jalloh war am 7. Januar 2005 verbrannt in einer Zelle des Polizeireviers Dessau in Sachsen-Anhalt gefunden worden. Angehörige bezweifeln, dass er seine Matratze selbst angezündet haben soll.

Ermittlungen wurden 2018 eingestellt

Dennoch wurden die Ermittlungen 2018 eingestellt. Das Oberlandesgericht (OLG) des Landes Sachsen-Anhalt in Naumburg lehnte im Oktober 2019 eine Beschwerde zur Wiederaufnahme der Ermittlungen ab.

Dabei habe das OLG die Anforderungen an das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts nicht überspannt, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Es habe insbesondere nicht darauf abgestellt, dass eine Brandlegung durch Jalloh selbst nicht ausgeschlossen werden könne, sondern es habe umgekehrt dargelegt, dass "vieles für eine Selbstentzündung spreche" und dass es keinen hinreichenden Tatverdacht gegen andere Menschen gebe. (apf/tha)

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