Nach dem Fund von zwei toten Säuglingen im Markgräflerland ist vieles noch unklar. Gegen die mutmaßliche Mutter wird ermittelt.
Die Polizei hat zwei tote Säuglinge in einem Haus in Südbaden entdeckt. Sie ermittelt laut Mitteilung gegen eine Heranwachsende. So werden im juristischen Kontext Menschen im Alter von 18 bis 21 Jahren bezeichnet. Genaue Angaben dazu machte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Freiburg nicht.
Die Todesursache der beiden Babys sei noch unklar. Den Erkenntnissen nach lagen sie schon eine längere Zeit tot in dem Haus im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
Den Angaben nach erhielt die Polizei am 6. März einen Hinweis, wonach in einem Haus in einer Gemeinde im Markgräflerland der Leichnam eines Säuglings gefunden wurde. Beamte der Kriminalpolizei hätten dies überprüft und den Sachverhalt bestätigen können.
Ergebnisse von DNA-Abgleich stehen aus
Die mutmaßliche Mutter habe eingeräumt, dass es sich um ihr Kind handele. Es sei eine DNA-Untersuchung eingeleitet worden, um die Mutterschaft eindeutig zu bestätigen. Ein Ergebnis liege noch nicht vor. Im Verlauf der Ermittlungen sei in dem Gebäude der Leichnam eines zweiten Säuglings gefunden worden. "Auch in diesem Fall ist die Mutterschaft noch nicht mittels DNA-Analyse geklärt", hieß es.
"Zum Schutz des Ermittlungsverfahrens und von Persönlichkeitsrechten können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Detailauskünfte erteilt werden", teilte die Polizei mit. Ein Sprecher machte auch keine Angaben dazu, um welche Gemeinde es sich handelt.
Weiterer Fall in Südbaden
Am 20. Februar hatte eine Spaziergängerin ebenfalls in Südbaden - dieses Mal in Steinen im Landkreis Lörrach - ein totes Baby auf einer Wiese nahe einer Kreisstraße entdeckt. Wochen Später meldete sich eine Minderjährige mit ihren Eltern bei der Polizei und gab an, Mutter des Kindes zu sein. Gegen sie wird nach früheren Angaben wegen eines Tötungsdelikts ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft hatte mitgeteilt, nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis könnte das Neugeborene lebensfähig gewesen sein. Auch in diesem Fall hält sich die Polizei zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der jugendlichen Beschuldigten mit Informationen für die Öffentlichkeit zurück. (dpa/bearbeitet von ng)