Der große Bergsturz 2017 in Bondo in der Schweiz mit Opfern aus Deutschland, der Schweiz und Österreich hat ein neues juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Graubünden ermittelt wegen "mehrfacher fahrlässiger Tötung" gegen fünf Personen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Zuerst hatte die Zeitschrift "Beobachter" darüber berichtet.

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Bei dem Bergsturz waren am 23. August 2017 acht Wanderer unter einem gewaltigen Geröll- und Schuttstrom verschüttet worden. Sie waren in der Region nahe der Grenze zu Italien unterwegs, als von der Nordflanke des 3369 Meter hohen Piz Cengalo auf einer Breite von rund 100 Metern drei Millionen Kubikmeter Gestein ins Tal donnerten. Die Toten wurden nie gefunden.

Ein Geologe kam im Dezember 2023 in einem Gutachten zu dem Schluss, der Bergsturz habe sich "durch zahlreiche Vorboten angekündigt". Die Behörden seien ein "inakzeptables Risiko" eingegangen, weil sie die Wanderwege nicht gesperrt hatten. Unter den fünf Personen, gegen die ermittelt wird, sind zwei Fachleute des Amtes für Wald und Naturgefahren in Graubünden.

Eine erste Untersuchung des Unglücks war 2019 eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft kam damals zu dem Schluss, dass der Bergsturz nicht vorhersehbar gewesen sei. Dagegen protestierten aber Angehörige der Verschütteten, und das Bundesgericht gab ihrer Beschwerde statt. Die Justiz hätte ein Gutachten einholen müssen.   © dpa

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