Das Landgericht Lübeck glaubt nicht, dass ein Ex-Staatsanwalt den sexuellen Missbrauch seines Sohnes beim Schlafwandeln beging. Der Mann wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

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Wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch seines Sohnes hat das Landgericht Lübeck einen Ex-Staatsanwalt zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Davon gelten vier Monate bereits als verbüßt, wie die Vorsitzende Richterin Helga von Lukowicz bei ihrer Urteilsbegründung am Mittwoch sagte.

Angeklagter schweigt zu den Vorwürfen

Die 7. Große Strafkammer glaubt damit nicht den früheren Einlassungen des Angeklagten, wonach er die Tat beim Schlafwandeln begangen haben will. In dem Ende Januar gestarteten Prozess hatte sich der 52 Jahre alte Mann nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Mit seinem Urteil folgte das Landgericht der Nebenklage, nämlich der Mutter in Vertretung des minderjährigen Sohns. Diese hatte in der vergangenen Woche eine Verurteilung des Mannes wegen schweren sexuellen Missbrauchs des damals acht Jahre alten Jungen gefordert, auf ein konkretes Strafmaß in ihrem Plädoyer jedoch verzichtet. Staatsanwalt und Verteidigung des Angeklagten forderten hingegen einen Freispruch.

Tatnacht ereignete sich Anfang 2019

In dem Prozess ging es weniger um die sexuellen Handlungen selbst, sondern um die Umstände in jener Nacht Ende März 2019 im Schlafzimmer der Familie. "Er fasste in die Pyjamahose des Jungen, berührte dessen Geschlechtsteil und auch den Anus des Jungen", hieß es in der Anklage. Kurz darauf soll der Vater das Schlafzimmer verlassen haben. Als ihn seine Ehefrau am nächsten Morgen mit den Vorwürfen konfrontierte, habe der Angeklagte keine Erinnerung mehr an den Vorfall gehabt. Später zeigte er sich selbst an. Seine Frau reichte die Scheidung ein.

"Wir gehen davon aus, dass die Tat als dysfunktionale Bewältigungsstrategie zu verstehen ist", sagte nun Richterin von Lukowicz. Der Mann habe beruflich unter Druck gestanden, und die Ehe sei am Ende gewesen. "Der gewaltsame Missbrauch des Sohnes gab ihm für einen Moment das Machtgefühl zurück." Es habe sich um eine Spontan-Tat in einer Situation besonderer Belastung gehandelt.

Anklage der Staatsanwaltschaft

Lange Zeit hatte es nicht so ausgesehen, als müsse sich der frühere Anklagevertreter in dem Fall überhaupt vor einem Gericht verantworten. Denn sowohl die Kieler Staatsanwaltschaft selbst als auch die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein sahen eine Verurteilung des Juristen als nicht wahrscheinlich an. Unbestritten war laut Behörde aber, dass eine Handlung stattgefunden hat. Die Mutter des Kindes ließ jedoch prüfen, ob die Einstellung des Verfahrens richtig war und hatte in dem sogenannten Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Erfolg. Deshalb musste die Staatsanwaltschaft Anklage erheben.

Grundsätzlich sei es möglich, beim Schlafwandeln Dinge zu tun, die im wachen Zustand nicht dem eigenen moralischen Kompass entsprechen würden, sagte Thomas Pollmächer, Direktor des schlafmedizinischen Zentrums im Klinikum Ingolstadt, zum Prozessauftakt der Deutschen Presse-Agentur. Beim Schlafwandeln kommt es aus dem Schlaf heraus zu motorischen Aktivitäten, ohne dass die Person richtig wach ist. Meistens handelt es sich dabei um alltägliche Handlungen wie Herumlaufen oder Möbelverrücken. Das Phänomen tritt typischerweise im Tiefschlaf, meist in der ersten Nachthälfte, auf. Betroffene könnten sich nicht oder nur sehr vage an die Geschehnisse erinnern, sagt Pollmächer. (dpa/lag)

Hilfsangebote

  • Wenn Sie selbst von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, wenden Sie sich bitte an das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" (116 016 oder online), das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" (0800/1239900 oder online), das Hilfetelefon "Sexueller Missbrauch" (0800/225 5530), in Österreich an die Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen und Kinder (Tamar, 01/3340 437) und in der Schweiz an die Opferhilfe bei sexueller Gewalt (Lantana, 031/3131 400)
  • Wenn Sie einen Verdacht oder gar Kenntnis von sexueller Gewalt gegen Dritte haben, wenden Sie sich bitte direkt an jede Polizeidienststelle.
  • Falls Sie bei sich oder anderen pädophile Neigungen festgestellt haben, wenden Sie sich bitte an das Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden".
  • Anlaufstellen für verschiedene Krisensituationen im Überblick finden Sie hier.
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