Sechseinhalb Jahre Gefängnis lautet das Urteil gegen einen Tagesvater, der einen ihm anvertrauten 13 Monate alten Jungen durch heftiges Schütteln lebensbedrohlich verletzte. Der Mann bestritt die Tat vor Gericht.
Weil er nach Überzeugung des Landgerichts Hannover ein ihm anvertrautes Kind fast zu Tode geschüttelt hat, muss ein ehemaliger Tagesvater für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis.
Der 31-Jährige wurde am Mittwoch wegen schwerer Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass er im März 2017 den damals 13 Monate alten Jungen lebensbedrohlich verletzte.
Der Mann bestreitet die Tat und erklärte zum Prozessauftakt, er könne sich den Krampfanfall des Kindes nicht erklären. Der heute Dreijährige ist aufgrund eines Schütteltraumas körperlich und geistig behindert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 39 Ks 11/18)
"Kein Zweifel" an Schuld
"Wir haben keinen Zweifel, dass Sie dieses massive Schütteln vorgenommen haben", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch zu dem jugendlich wirkenden Angeklagten. Mehrere medizinische Gutachten hätten eine andere Ursache für die Atemstillstände des Jungen und seine schwersten Schäden im Gehirn ausgeschlossen.
Der gelernte Koch hatte erst zwei Monate vor der Tat die Tagespflegestätte in seiner Wohnung in Hannover eröffnet und drei Kleinkinder betreut. Zuvor hatte er eine Qualifizierung absolviert. Weil aus Sicht des Gerichts keine Fluchtgefahr besteht, blieb der Mann, der selbst Vater eines Grundschulkindes ist, zunächst auf freiem Fuß. Er gehe davon aus, dass sein Mandant das Urteil anfechten werde, sagte der Rechtsanwalt des 31-Jährigen.
Die Eltern des Opfers hatten als Nebenkläger 300.000 Euro Schmerzensgeld für ihren kleinen Sohn gefordert. "Emil hat einen Anspruch auf Schmerzensgeld", sagte dazu der Vorsitzende Richter. Die Höhe müsse aber erst später in einem Zivilverfahren festgelegt werden. Laut Gutachten bleibt der Junge lebenslang ein Pflegefall. Erst elf Tage nach der Tat hatten Mediziner im Kinderkrankenhaus einen Aufwachversuch unternommen. "Emil musste alles, was er bis dahin gelernt hatte, wieder neu lernen", betonte Rosenbusch.
Die Strafkammer lastete dem Angeklagten auch an, dass er nicht selbst die Rettungskräfte alarmiert hatte. Stattdessen habe er die Mutter erst angerufen, nachdem er das Kind ins Bett gelegt hatte, und am Telefon "die Symptomatik ein bisschen verharmloste". Kurz nach dem Anruf des Tagesvaters trafen die besorgten Eltern gegen 12.00 Uhr in der Wohnung des Tagesvaters ein. Als sie ihr schreiendes Kind mit blauen Lippen sahen, riefen sie sofort den Notarzt.
Bundesweit werden jedes Jahr zwischen 100 und 200 Babys und Kleinkinder mit Schütteltraumata in Kliniken gebracht. Fachleute gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. © dpa
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