Hof/Wunsiedel - Nach dem gewaltsamen Tod eines Mädchens in einem Kinderheim in Oberfranken erhebt ein Junge schwere Vorwürfe gegen den Mann, der aktuell wegen Vergewaltigung der Zehnjährigen vor Gericht steht. Der mittlerweile zwölfjährige Junge soll nach Erkenntnissen der Ermittler das Mädchen getötet haben, kann wegen seines Alters aber nicht belangt werden - nun sagte er in dem Gerichtsverfahren als Zeuge aus, wie sein Anwalt Michael Hasslacher der Deutschen Presse-Agentur berichtete. Demnach gab der Junge an, dass der wegen Vergewaltigung angeklagte 26-Jährige ihn gedrängt habe, das Mädchen zu töten. Als Grund habe der Mann gegenüber dem Jungen angegeben, das Mädchen habe sie beide erkannt.

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Die Aussage des Jungen steht in Widerspruch zu Einlassungen des Angeklagten. Der Verteidiger des Mannes hatte zu Prozessbeginn eine Erklärung verlesen, wonach der Angeklagte den Tod des Mädchens zu keinem Zeitpunkt gewollt habe - und den Jungen auch nicht zu der Tötung aufgefordert habe. Der Angeklagte gab aber zu, das Mädchen vergewaltigt zu haben und in das Heim eingestiegen zu sein.

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Junge räumt ein, das Mädchen getötet zu haben

Hasslacher zufolge räumte wiederum der Zwölfjährige bei seiner Aussage vor dem Landgericht Hof am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein, das Mädchen getötet zu haben. Der 26-jährige Angeklagte sei nach Angaben des Jungen zu Beginn der Tat auch noch anwesend gewesen, sagte Hasslacher.

Auf dpa-Anfrage wollte ein Gerichtssprecher mit Verweis auf den Ausschluss der Öffentlichkeit keine Angaben machen. Der Verteidiger des 26-Jährigen war für eine Stellungnahme am Mittwoch zunächst nicht zu erreichen.

Die Zehnjährige war am Morgen des 4. April 2023 tot in einem Zimmer des Kinderheims in Wunsiedel gefunden worden. Ermittlungen der Polizei kamen zum Schluss, dass der damals Elfjährige das Mädchen bei einem Streit in der Nacht getötet haben soll. Zuvor soll der Angeklagte in das Heim eingebrochen sein. Den Jungen soll er dabei sexuell missbraucht und das Mädchen anschließend vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann zudem mehrere weitere Einbrüche vor.

Junge gilt in dem Prozess als Geschädigter

In der beim Prozessauftakt verlesenen Erklärung hatte der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten - dazu gehört nicht die Tötung des Mädchens - weitgehend eingeräumt. Weiter gab er an, er habe das Heim nach der Vergewaltigung des Kindes fluchtartig verlassen.

Der Junge gilt in dem Prozess als Geschädigter und ist - wie auch die Eltern des getöteten Mädchens - Nebenkläger.

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