Verleumdungen oder die Befürwortung von Vergewaltigungen: Solche frauenfeindlichen Postings finden sich häufig im Netz. Bei mutmaßlichen Verfassern rückten jetzt die Ermittler an.
Mit Durchsuchungen in elf Bundesländern sind die Behörden gegen Verfasser von strafrechtlich relevanten, frauenfeindlichen Postings im Internet vorgegangen. Im Rahmen eines Aktionstages fänden seit 6.00 Uhr morgens die Durchsuchungen sowie Vernehmungen von insgesamt 45 Beschuldigten statt, teilte das Bundeskriminalamt am Donnerstag mit.
Hinzu kämen Maßnahmen bei 37 Beschuldigten, bei denen bereits im Vorfeld Verfahren bearbeitet worden seien. Beteiligt sind die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, das Bundeskriminalamt (BKA) sowie weitere Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer.
Die Durchsuchungen fanden demnach in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein statt.
Lesen Sie auch: Zickig und hysterisch: Weshalb man diese Wörter mit Vorsicht genießen sollte
Pauschale Beschimpfung von Frauen kann strafbar sein
Der Aktionstag gehöre zu dem seit 2022 laufenden Projekt "Bekämpfung der Frauenfeindlichkeit im Internet". Damit würden Umfang, Strafbarkeit sowie die Relevanz für den Staatsschutz solcher Postings erhoben und auch potenzielle Verbindungen zu politischem Extremismus geprüft. Auf dieser Grundlage würden auch Ermittlungsverfahren wegen digitaler Hasskriminalität zum Nachteil von Frauen eingeleitet, hieß es.
Das BKA hat dafür gezielt nach solchen Beiträgen mit strafrechtlicher Relevanz auf Online-Plattformen gesucht, es folgte eine strafrechtliche Vorbewertung durch die ZIT. Nach der Ermittlung der mutmaßlichen Urheber seien sie an die jeweiligen Staatsanwaltschaften in den Ländern weitergeleitet worden, um über mögliche Ermittlungsverfahren zu entscheiden.
Grundlage für die Initiative sei ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, in dem bestätigt worden sei, dass pauschale Verunglimpfungen von Frauen als Volksverhetzung strafbar sein können (Az. 1 RVs 77/20).
Zu den verschiedenen Erscheinungsformen von Frauenfeindlichkeit im Netz, die ZIT und BKA festgestellt haben, gehörten Postings, in denen Frauen sexualisiert verleumdet und beleidigt oder öffentlich zum Versenden von Nacktfotos aufgefordert wurden. Auch entdeckten die Behörden Postings, in denen Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigung befürwortet oder sogar Folter- und Tötungsvideos öffentlich verbreitet wurden.
Nancy Faeser: "Ein wirkungsvolles Zeichen"
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) lobte am Donnerstag die Untersuchungen. "Wer Frauen im Netz beleidigt und diffamiert, wer Frauenhass in widerlicher sexualisierter Art und Weise bis hin zu Vergewaltigungsfantasien verbreitet, der muss sich dafür strafrechtlich verantworten", teilte sie mit.
Wenn die Polizei vor der Tür stehe, sei das ein wirkungsvolles Zeichen, so Faeser: "Für die Täter, die sich in vermeintlicher Anonymität sicher gefühlt haben, aber gerade auch für die betroffenen Frauen." (dpa/fab)
Verwendete Quellen
- Deutsche Presse-Agentur
- Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.