Im Streit um die Kündigungsmöglichkeiten bei der Vermittlungsagentur Parship hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg eine bis Anfang vergangenen Jahres geltende Regel für teilweise unwirksam erklärt. Betroffen sind sechs- oder zwölfmonatige Verträge von zahlenden Kunden, die sich automatisch um ein volles Jahr verlängerten, sofern sie nicht zwölf Wochen vor Ablauf gekündigt wurden. Das schränke die Freiheit der Verbraucher zu sehr ein, erklärte eine Gerichtssprecherin nach der Urteilsverkündung am Donnerstag. Die automatische Verlängerung bei Verträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten beanstandete der Zivilsenat nicht.

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte eine Musterfeststellungsklage im Namen von 29 Parship-Kunden erhoben, der sich mehr als 1200 weitere Verbraucher anschlossen. Sie richtete sich nicht nur gegen das Kündigungsrecht bei Parship. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen sollen Kunden jederzeit fristlos kündigen dürfen. Habe ein Kunde das Gefühl, seine Daten seien bei der Vermittlungsagentur nicht mehr in guten Händen, sei ein längeres Festhalten am Vertrag unzumutbar, argumentierte der Bundesverband, der sich dabei auf einen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch berief.

Die beiden Feststellungsanträge zu diesem Punkt wies das Gericht zurück. Die Verbraucherzentralen müssen zwei Drittel der Verfahrenskosten tragen, Parship ein Drittel. Gegen das Urteil kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.  © dpa

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