Drei Grillrestaurantbetreiber am Mannheimer Marktplatz müssen ihre Rauch- und Geruchsemissionen einem Gerichtsbeschluss zufolge vorerst vermindern.
Einer entsprechenden Beschwerde der Stadt gab der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Dienstag statt, wie das Gericht mitteilte. Nach Ansicht des Senats dürften die behördlichen Anordnungen zur Verringerung der Emissionen "aller Voraussicht nach rechtmäßig sein". Derzeit laufen in der Hauptsache Klagen der Betreiber vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die Rauch- und Geruchsbelastung am Mannheimer Marktplatz durch eine hohe Zahl dortiger Grillrestaurants. Um Belastungen durch Holzkohlegrills zu mindern, gab die Stadt den drei Betreibern im Februar 2023 auf, die Rauch- und Geruchsemissionen um 90 Prozent zu verringern. Die Maßnahme sollten innerhalb von sechs Monaten umgesetzt werden.
Die Restaurantbetreiber klagten dagegen vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Im Februar beschloss das Gericht nach entsprechenden Eilanträgen, dass die Auflagen bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreits nicht umgesetzt werden müssen. Dagegen legte wiederum die Stadt Beschwerde beim VGH ein und bekam nun Recht. Das VGH änderte damit die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts.
Bei der in dem Eilverfahren vorgenommenen Interessenabwägung sei das öffentliche Interesse höher zu bewerten als das der Betreiber, entschied der Senat. Er verwies insbesondere auf die "für die Anwohner seit Jahren unzumutbaren Situation, in der sie durch die erheblichen Geruchsbelästigungen" seien. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. © AFP
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