Weil er IS-Propaganda ins Netz gestellt hat, muss ein Flüchtling nun eineinhalb Jahre ins Gefängnis.
Wegen Terrorwerbung hat das Oberlandesgericht Celle einen Flüchtling aus Syrien zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 32-Jährige habe über sein Handy Propaganda der Terrormiliz Islamischer Staat ins Internet gestellt, urteilte das niedersächsische Gericht am Donnerstag.
Dabei habe es sich um eine Aufforderung gehandelt, den Kampf des IS zu unterstützen und Anschläge zu verüben. Auf dem Handy des Mannes hatten Fahnder 50.000 Foto- und Filmdateien gefunden, die teils Folterungen, Enthauptungen sowie Sprengstoffanschläge zeigten. (Az.: 5 StS 1/19)
Angeklagter schweigt während des Prozesses
Der Angeklagte hatte sich zu den Vorwürfen im Prozess nicht geäußert. Weil er sich von seinen Überzeugungen nicht distanzierte und weitere Straftaten drohten, setzte das Gericht die Strafe nicht zur Bewährung aus.
Die Verteidigung hatte Freispruch mangels Beweisen und die Anklage zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der in einem Flüchtlingslager bei Damaskus geborene staatenlose Palästinenser kam als Flüchtling über Ägypten, das Mittelmeer und Italien nach Deutschland.
Schließlich wurde das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz auf seine Internetaktivitäten aufmerksam. © dpa
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