Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Neustadt, darf die "Hitler-Glocke" in Herxheim hängenbleiben.

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Die sogenannte "Hitler-Glocke" im pfälzischen Herxheim am Berg darf im Turm der dortigen evangelischen Kirche hängenbleiben. Eine entsprechende Klage sei abgewiesen worden, urteilte das Verwaltungsgericht in Neustadt am Montag (Az. 3 K 751/18.NW und 3 K 802/18.NW).

"Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht"

Ein Bürger jüdischen Glaubens hatte darauf geklagt, den entsprechenden Beschluss des Gemeinderats als rechtswidrig einzustufen und aufzuheben. Dieser hatte beschlossen, die Glocke "als Anstoß zur Versöhnung und Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht weiterhin hängen zu lassen".

Nach Meinung des Gerichts ist dies als "Meinungsäußerung" hinzunehmen, zumal die Geschichte der Glocke durch eine Mahntafel erläutert werden solle.

Abgewiesen wurde zudem der Antrag des Klägers, dem Bürgermeister die Äußerung zu verbieten, das Läuten der Glocke "dient der Versöhnung mit den Opfern der Nazizeit". Auch dabei handele es sich um eine Meinungsäußerung und nicht um eine Tatsachenbehauptung.

Die Glocke hängt seit dem Jahr 1934 in dem Turm. Sie ist mit einem Hakenkreuz und der Aufschrift "Alles fuer`s Vaterland - Adolf Hitler" versehen. Die Entscheidungen des Gerichts sind bislang nicht rechtskräftig.  © dpa

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