Das Amtsgericht im hessischen Michelstadt hat einen Mann wegen Hassbotschaften gegen einen Bürgermeister zu einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro verurteilt. Er habe sich wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Bedrohung und Nachstellung schuldig gemacht, teilte das Amtsgericht am Montagabend mit.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann über den Messengerdienst Telegram im November 2021 in einer öffentlich zugänglichen Gruppe zu Bedrohungen und Nachstellungen gegen den Bürgermeister der Stadt Erbach, Peter Traub (parteilos), aufgerufen hatte. Hintergrund war die von Traub angeordnete Schließung einer Bäckerei, die wiederholt gegen die damals gültigen Coronaverordnungen verstoßen hatte.

Die Schließung wurde von der Polizei durchgesetzt, es kam zu Demonstrationen von Gegnern der Maßnahme. Das Gericht wies in seinem Urteil auf die "besonders aufgeheizte öffentliche Stimmung im Zuge der Schließung der Bäckerei" hin. In dieser habe der Mann eine mögliche gewalttätige Auseinandersetzung hervorrufen wollen. Damit habe er die Grenze zu einer straflosen Meinungsäußerung deutlich überschritten.

Nach Angaben des Gerichts räumte die Verteidigung die Vorwürfe ein, berief sich aber darauf, dass es sich um eine Meinungsäußerung gehandelt habe. Zudem habe er den Beitrag nach fünf Minuten wieder gelöscht. Traub, der als Nebenkläger in dem Prozess auftrat, schilderte vor Gericht seine Sorge und Betroffenheit aufgrund der gegen ihn und seine Familie gerichteten Drohungen. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.  © AFP

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