Wer arbeitet schon gerne, wenn es draußen sommerlich warm ist und alles andere als eine Abkühlung im Wasser wie eine Zeitverschwendung erscheint? Die Hitzefrei-Regelung in deutschen Ministerien ist durchaus kompliziert.

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Schüler, Arbeiter und Angestellte stellen sich diese Frage im Hochsommer, aber auch Beamte, die für Bundesminister und die Kanzlerin arbeiten: Wann gibt es hitzfrei?

Im Kanzleramt und fast allen Ministerien gelten einem Bericht zufolge wegen der hohen Temperaturen derzeit verkürzte Arbeitszeiten.

Im Umweltministerium fällt um 13 Uhr der Stift

So könnten die Beamten im Entwicklungs-, Ernährungs- und Justizministerium momentan ausnahmsweise schon um 14 Uhr Schluss machen, berichtete die "Bild"-Zeitung am Dienstag. Im Umweltministerium sei wegen der Hitze sogar bereits ab 13 Uhr Feierabend.

In den verschiedenen Ministerien gibt es allerdings unterschiedliche Regelungen dazu, ab wann hitzefrei gewährt wird. Im Finanzministerium gelte dies ab einer Raumtemperatur von 29 Grad, im Wirtschaftsministerium erst ab 35 Grad.

Im Auswärtigen Amt sollen Beamte aus besonders heißen Büros auf Räume auf der "Schattenseite" der Behörde ausweichen, berichtete die "Bild" unter Berufung auf das Amt. Darüber hinaus bestünden derzeit in fast allen Ministerien besondere Regelungen zur "mobilen Arbeit".

Nur im Bildungsministerium, einem Neubau direkt an der Spree, gebe es kein hitzefrei. Dank Dreifachverglasung und grundwassergekühlter Decken gebe es keine Beeinträchtigungen, hieß es dort laut "Bild".

Ein Recht auf "hitzefrei" gibt es für Arbeitnehmer allerdings nicht - wohl aber eine Reihe von Empfehlungen, die der Chef oder die Chefin anwenden sollten, um das Arbeiten bei großer Hitze einigermaßen erträglich zu machen.

Hitzemythen

Hitze-Mythen im Faktencheck

Ist es mittags wirklich am heißesten? Gibt es ab 35 Grad immer hitzefrei? Die bekanntesten Hitzemythen im Faktencheck.

Die sogenannten technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werden vom Bundesarbeitsministerium veröffentlicht. Generell sieht die Arbeitsstättenverordnung vor, dass in Betriebsräumen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz gewährleistet sein müssen.

Raumtemperatur von 26 Grad Celsius gilt als Maximum

Laut ASR sollte die Raumtemperatur 26 Grad eigentlich nicht überschreiten. Andernfalls werden bestimmte Maßnahmen empfohlen, etwa die Anbringung von Sonnenschutzsystemen wie Außenjalousien.

Auch bei über 26 Grad gibt es aber kein Recht etwa auf klimatisierte Räume, wie die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) betont. Steigt das Thermometer sogar auf über 30 Grad, listen die ASR zusätzliche Maßnahmen auf, um gegenzusteuern.

Dazu gehören die "Bereitstellung geeigneter Getränke" oder auch die "Lockerung der Bekleidungsregelungen". Der Arbeitgeber darf aber auch die Arbeitszeit verlagern und seinen Mitarbeitern Gleitzeit anbieten. (hau/AFP)

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