Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen werden künftig durchschnittlich mit mindestens 20,77 Euro pro Stunde entlohnt.

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Wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) mitteilte, gelten seit diesem Mittwoch entsprechende neue Richtwerte für die Bezahlung. Es handele sich das zweite Jahr in Folge um einen Anstieg um etwa zwei Prozent.

Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung haben demnach zukünftig Anspruch auf im Schnitt mindestens 17,53 Euro pro Stunde, drei Prozent mehr als 2022. Hilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung erhalten 19,53 Euro (+ 2,5). Pflegefachkräfte müssen mit mindestens 23,75 Euro pro Stunde entlohnt werden (+ 1,6).

Hintergrund ist eine seit September 2022 geltende gesetzliche Regelung, nach der nur noch Einrichtungen mit der Pflegeversicherung abrechnen dürfen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen oder sich bei der Bezahlung am üblichen Niveau im jeweiligen Bundesland orientieren.

Ein entsprechendes Durchschnittslohnniveau wird auf Basis der in den Regionen vereinbarten Tarifverträge errechnet und veröffentlicht. Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen - sogenannte Durchschnittsanwender - hätten nun zwei Monate Zeit, die Höhe ihrer Vergütungen entsprechend anzupassen, hieß es vom GKV-Spitzenverband. Die Regelung zur besseren Bezahlung soll einem Arbeitskräftemangel in der Pflege entgegenwirken.

Der durchschnittliche Lohn in den Bundesländern unterscheidet sich. So liegt das "regional übliche Entlohnungsniveau", wie es bezeichnet wird, in der Pflege zwischen 19,58 Euro pro Stunde in Mecklenburg-Vorpommern und 21,30 Euro in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.  © dpa

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