Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung für verfassungswidrig erklärt, die es möglich machte, ein Strafverfahren wegen schwerer Verbrechen bei neuen Beweisen neu aufzurollen. Der Verdächtige im Fall der 1981 getöteten Frederike von Möhlmann hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe entschied.

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Rechtskräftig Freigesprochene müssten darauf vertrauen dürfen, dass sie nicht noch einmal belangt würden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Verdächtigen müsse beendet werden, erklärte das Gericht.

Der Mann war zwei Jahre nach der Tat aus Mangel an Beweisen rechtskräftig freigesprochen worden. Nach einem neuen DNA-Gutachten und der Gesetzesänderung wurde er im vergangenen Jahr erneut festgenommen und sollte vor Gericht gestellt werden. Deshalb wandte er sich an das Verfassungsgericht. Dieses erklärte die Neuregelung nun für nichtig.  © AFP

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