Ende 2018 hatte die Klägerin im Münsterland einen bei Kleinanzeigen angebotenen Mops gekauft. Sie sieht sich getäuscht und fordert eine fünfstellige Summe. Der Fall liegt nun beim OLG.
Der Fall einer gepfändeten und bei eBay Kleinanzeigen (heute eigentlich nur noch Kleinanzeigen) verkauften Mops-Dame aus Ahlen im Münsterland hat sogar international für Schlagzeilen gesorgt: Nun wird der jahrelange Streit um Mops "Edda" an diesem Montag (21.10.) vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Hamm verhandelt. Die Klägerin hatte das später von ihr in "Wilma" umbenannte Tier Ende 2018 gekauft und verlangt eine fünfstellige Summe von der Stadt Ahlen als Verkäuferin. Aus ihrer Sicht hat der Mops zum Übergabe-Zeitpunkt an mehreren Krankheiten gelitten, die aber beim Kaufangebot nicht angegeben worden seien.
Nach dem Urteil des Landgerichts Münster vom 5. April 2023 war die dort nicht erfolgreiche Käuferin des Hundes - eine Polizeibeamtin aus Wülfrath bei Wuppertal - in Berufung vor das OLG gezogen. Der Senat in Hamm habe zur mündlichen Verhandlung einen Sachverständigen geladen, der den Hund damals untersucht und die relevanten Dokumente geprüft habe, sagte ein OLG-Sprecher. Sollte die Beweisaufnahme planmäßig am Montag abgeschlossen werden, sei ein Urteil am selben Tag möglich.
Was ist Ziel der Berufung?
Das Landgericht hatte der Klägerin lediglich 226 Euro plus Zinsen für angefallene Kosten zugesprochen, die Summe sei von der Stadt Ahlen zu zahlen. Das Tier sei zum Zeitpunkt der Übergabe nicht geimpft gewesen, der Klägerin stehe in diesem Punkt Schadenersatz zu, hatte das Landgericht entschieden. Dass der Mops aber nicht entwurmt sei und unter mehreren Augenkrankheiten leide, sah das Gericht in Münster nicht als erwiesen an.
Dagegen richte sich nun die Berufung der Hundebesitzerin, schilderte der OLG-Sprecher. Die Klägerin wolle auch erreichen, dass die Stadt Ahlen künftige Behandlungskosten übernehmen müsse - und habe den Streitwert auf insgesamt rund 19.000 Euro geschätzt.
Mops "Edda" war von der Stadt Ahlen bei einer Schuldnerin im Jahr 2018 gepfändet und über das Internet für 690 Euro von der Käuferin erstanden worden. Als "Mops-Affäre" hatte der Streit um Schadenersatz hohe Wellen geschlagen - und war Thema sogar in Medien in China, Russland und in den USA geworden. (dpa/bearbeitet von ari)
Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels wurde berichtet, die Frau habe den Mops bei eBay gekauft. Richtig ist, dass sie ihn bei eBay Kleinanzeigen gekauft hat. Der Verkauf von Tieren bei eBay ist nicht gestattet. Wir haben den Artikel entsprechend korrigiert.
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