Wegen des gewaltsamen Todes eines 47-jährigen Obdachlosen müssen drei 15-jährige Jugendliche ins Gefängnis. Das Landgericht Detmold verurteilte einen Angeklagten am Freitag wegen Totschlags zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft nach Jugendstrafrecht. Die anderen beiden müssen ebenfalls wegen Totschlags für jeweils fünf Jahre ins Gefängnis. Der Anklagevorwurf des Mordes aus Heimtücke habe sich in den drei Prozesstagen nicht belegen lassen. Bei dem Angriff mit dem Messer sei das Opfer nicht mehr arglos gewesen, urteilte das Gericht, wie ein Sprecher am Mittag mitteilte.
Wegen des Alters der Angeklagten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zuschauer und Pressevertreter waren nicht zugelassen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sollten die Verteidiger in Revision gehen, würde der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Urteile überprüfen.
Die unterschiedlichen Haftstrafen begründete das Gericht mit dem Tatverlauf. Der Haupttäter hatte mit einem Messer zugestochen. Die anderen beiden hätten von dem Messer gewusst, die Tat aber nicht verhindert. Ihre Geständnisse bewertete das Gericht als strafmildernd. Auch waren die drei nach Alkohol- und Drogenkonsum vermindert schuldfähig. Das Gericht glaubte den beiden Jugendlichen mit den niedrigeren Strafen in einem Punkt nicht: Sie hatten behauptet, von dem Messer nichts gewusst zu haben. Sie hätten ihren Mitangeklagten von der Tat und den Stichen abhalten müssen, so das Gericht.
Der 47-jährige Obdachlose war im Herbst 2023 in Horn-Bad Meinberg im Kreis Lippe getötet worden. © dpa
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