Vor rund 20 Jahren soll ein heute 42 Jahre alter Mann die kleine Johanna getötet haben. Nun wurde er vom Landgericht Gießen zu lebenslanger Haft verurteilt.
Knapp 20 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der acht Jahre alten Johanna hat das Landgericht Gießen einen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen den 42-Jährigen am Montag unter anderem des Mordes schuldig.
Nach ihrer Überzeugung hatte der Angeklagte das Mädchen aus Ranstadt im hessischen Wetteraukreis im September 1999 entführt. Johannas Leiche war im April 2000 in einem Waldstück bei Alsfeld im Vogelsberg gefunden worden.
Erstickt an Klebeband um den Kopf
Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte habe "ohne jeden Zweifel" Johanna überwältigt, betäubt und in seinen Kofferraum gesperrt. Der Deutsche habe den Kopf des Kindes mit 15 Metern Klebeband umwickelt - das Band sei so zum "Mordwerkzeug" geworden. Erst Ermittlungen in einem anderen Missbrauchsfall brachten die Polizei 2017 auf die Spur des Mannes.
Die Schwurgerichtskammer verurteilte ihn auch wegen versuchter sexueller Nötigung von Johanna und sieht eine besondere Schwere der Schuld. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Das Gericht hatte an rund 20 Verhandlungstagen Zeugen, Ermittler und Sachverständige befragt.
Erneuter Missbrauchsfall brachte Ermittler auf richtige Spur
Jahrelang hatten die Ermittler vergeblich nach handfesten Hinweisen auf den Täter gesucht. Eine wichtige Spur war dabei das Fragment eines Fingerabdrucks. Dieses wurde am Leichenfundort auf dem Streifen eines Klebebandes sichergestellt. Doch selbst Massentests mit mehr als 1.000 Männern zum Abgleich der Spuren blieben erfolglos.
Auch der Angeklagte geriet im Lauf der Ermittlungen bereits einmal ins Visier der Polizei, da er das Automodell fuhr, nach dem gefahndet wurde. Es seien auch Fingerabdrücke genommen worden, hatten die Ermittler nach der Festnahme des Mannes im Oktober 2017 berichtet. Doch es habe keinen Treffer gegeben - die Technik sei damals noch nicht so weit gewesen, um ihn damit zu überführen.
Die Wende brachte ein Missbrauchsfall im Jahr 2016, bei dem der Angeklagte gefasst wurde. Den Ermittlern fielen Parallelen zum Fall Johanna auf, die verfeinerten Analysemethoden von Fingerabdrücken führten zum heute 42-Jährigen. © dpa
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