Schutz durch die Unfallversicherung erhält man künftig auch dann, wenn man als Lebenspartnerin oder Lebenspartner auf dem Weg zur Arbeit ein Kind zur Kita oder Schule bringt.
Bisher waren nur die Eltern unfallversichert. Das hat Bundeskabinett mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen. Einen erweiterten Versicherungsschutz erhält künftig zudem, wer für einen Jugendfreiwilligendienst im Ausland im Einsatz ist. Für einzelne Krisenhelfergruppen gilt so ein erweiterter Schutz schon.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: "Die veränderte Sicherheitslage in der Welt erfordert, dass alle im Gesetz genannten Krisenhelfergruppen einen umfassenden Versicherungsschutz bei Unfällen im Einsatzland erhalten." Auch mehr Studierende genießen in Zukunft Versicherungsschutz, etwa bei universitären Pflichtarbeiten außerhalb des räumlichen Bereichs der Hochschule.
Sterbegeld steigt
Zudem gibt es eine Änderung beim Sterbegeld: Wegen eines deutlichen Anstiegs der Bestattungskosten in den vergangenen Jahren wird die Leistung erhöht.
Aufgebaut werden soll zudem ein bundeseinheitliches Verzeichnis aller Betriebsstätten. Dies soll für eine einheitliche und aktuelle Datenlage sorgen und der Unfallversicherung und den Arbeitsschutzbehörden der Länder helfen. Ziel: mehr Unfallvorbeugung und effizientere Kontrollen. © dpa
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