Der Missbrauchsfall auf einem Campingplatz in Lügde ist längst auch ein Polizeiskandal. Sonderermittler stoßen bei ihren Recherchen auf einen Kollegen, der schon 2011 wegen Kinderpornografie vorbestraft, aber nicht aus dem Dienst entfernt wurde.
Bei den Untersuchungen zum Polizeiskandal von Lügde ist der Sonderermittler auf den Fall eines Beamten gestoßen, der wegen Kinderpornografie vorbestraft ist.
Der Polizist sei 2011 wegen des Besitzes und Beschaffens von Kinderpornografie verurteilt worden, berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag) unter Berufung auf das nordrhein-westfälische Innenministerium.
Der Beamte sei weiter im Dienst, allerdings nicht in die Untersuchungen zum Missbrauchsfall in Lügde oder andere Ermittlungen eingebunden, sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Polizist wurde strafversetzt
Demnach wurde der Polizist nach seiner Verurteilung 2011 degradiert und in die Kreispolizeibehörde Lippe versetzt. Eine Entlassung hätten die Richter damals nicht für angemessen gehalten, hieß es.
Auf einem Campingplatz in Lügde an der Landesgrenze zu Niedersachsen wurden nach bisherigen Ermittlungen seit 2008 mindestens 31 Kinder im Alter von 4 bis 13 Jahren in mehr als 1000 Fällen Opfer sexuellen Missbrauchs.
Der Fall hatte sich zu einem Ermittlungsskandal ausgeweitet: 155 Datenträger, die im vergangenen Dezember bei dem 56 Jahre alten Hauptverdächtigen gefunden wurden, sind seit Wochen spurlos verschwunden.
Beamter hatte Videokamera in seinem Badezimmer
Der danach eingesetzte Sonderermittler stieß nach Ministeriumsangaben auf einen weiteren Fall, bei dem ein Beamter in seinem privaten Badezimmer heimlich eine Videokamera installiert hatte.
Zudem wurde ein Vorgang aus dem Jahr 2013 entdeckt, bei dem ein Tutor eine Kommissaranwärterin belästigt hatte. Beide seien weiter im Dienst.
Der Zeitung zufolge wies das Innenministerium die Behörde im Kreis Lippe an, "beim aktuellen und künftigen Einsatz der Polizeibeamten ihre Vorgeschichte zwingend zu berücksichtigen". Sie dürften zum Beispiel nicht in Bereichen arbeiten, die sich mit Sexualdelikten beschäftigen. (dpa/hau)
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