Vor dem Landgericht in Mönchengladbach ist eine Erzieherin angeklagt, im April 2020 den Tod des dreijährigen Mädchens Greta verursacht zu haben. Die Erzieherin soll in einer Kita in Viersen am Niederrhein dem Kind während des Mittagsschlafs den Brustkorb bis zum Atemstillstand zusammengedrückt haben.
Vor dem Landgericht Mönchengladbach hat am Dienstag der Prozess im Mordfall der dreijährigen Greta begonnen. Eine Erzieherin ist angeklagt, dem Mädchen im April dieses Jahres in Viersen am Niederrhein den Brustkorb bis zum Atemstillstand zusammengedrückt zu haben. Das Kind starb später im Krankenhaus.
Der 25 Jahre alten Deutschen werden die Ermordung des Kindes sowie die Misshandlung von Schutzbefohlenen in acht weiteren Fällen vorgeworfen. Denn schon in anderen Kitas soll die junge Frau Kindern den Brustkorb fest zusammengepresst und sie damit in Lebensgefahr gebracht haben. Diese Fälle waren erst durch die Ermittlungen nach Gretas Tod bekannt geworden.
Weitere Misshandlungen waren lange nicht erkannt worden
Der Fall hatte große Aufmerksamkeit erregt, insbesondere weil die Häufung der mutmaßlichen Misshandlungen so lange nicht erkannt worden war. Auch hatte die Frau an ihren verschiedenen Arbeitsstellen erhebliche Probleme: Vorgesetzte und Kollegen beschrieben sie laut Anklage übereinstimmend als ungeeignet für den Beruf der Erzieherin - dennoch arbeitete sie weiter.
Das Motiv für die Taten ist unklar. Die Angeklagte hat sich nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft bislang nicht geäußert. Das Landgericht will im Verfahren mehr als 20 Zeugen hören. Bis Anfang März sind insgesamt 19 Verhandlungstage geplant. (dpa/hau)
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