Sieht aus wie eine Pistole, feuert aber nur Reizgas oder Platzpatronen ab: Wer so eine Waffe in der Öffentlichkeit führen will, braucht einen Kleinen Waffenschein. Die erfreuen sich wachsender Beliebtheit - auch wenn die Nachfrage langsam abflacht.
Die Zahl Kleiner Waffenscheine ist in Deutschland auch im vergangenen Jahr erneut angestiegen. Damit waren zum Jahreswechsel 664 706 solcher Scheine im Nationalen Waffenregister eingetragen, wie das Bundesinnenministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte. Die Zahl hat sich binnen fünf Jahren mehr als verdoppelt.
Kleiner Waffenschein wird ab 18 Jahren erteilt
Ein Kleiner Waffenschein wird ab 18 Jahren von der Polizei oder einer kommunalen Behörde erteilt und berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen. Diese Waffen verursachen, solange sie nicht aus äußerster Nähe abgefeuert werden, keine lebensgefährlichen Verletzungen. Bevor man den Kleinen Waffenschein bekommt, prüfen die Behörden die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit - man darf zum Beispiel nicht vorbestraft sein.
Viele Polizeibehörden warnen vor Gefahren für den Nutzer selbst oder vor einer Gefährdung Unbeteiligter - zumal einige der Waffen täuschend echt aussehen.
Nutzen darf man auch Schreckschusspistolen, Reizgas- oder Signalwaffen nur auf Schießständen, in umfriedetem Gelände oder in eng umgrenzten Fällen wie Notwehr - die dann im Zweifelsfall auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten. Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Demonstrationen oder im Kino dürfen solche Waffen auch mit Kleinem Waffenschein nicht mitgeführt werden.
Zum 31. Dezember 2015 waren laut Bundesinnenministerium 285.911 Kleine Waffenscheine im Nationalen Waffenregister verzeichnet, 2016 waren es 469.741, 2017 dann 557.560 und Ende 2018 waren es 610.937 Einträge.
Polizei sieht Entwicklung mit gemischten Gefühlen
Die Polizeigewerkschaften betrachten die Entwicklung mit gemischten Gefühlen. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz, sieht den Anstieg gelassen. Da vor der Erteilung des Scheins eine Zuverlässigkeitsprüfung stehe, "kann davon ausgegangen werden, dass die Besitzer solcher Waffen nicht unbedingt zu dem Klientel zählt, welches von polizeilicher Relevanz ist", erklärte er. "Insofern empfinde ich den Anstieg solcher Kleinen Waffenscheine aus polizeilicher Sicht auch nicht beunruhigend."
Ähnlich argumentiert auch Katja Triebel, Inhaberin eines Berliner Waffengeschäfts. Entsprechende Waffen könnten mit unterschiedlicher Munition genutzt werden. Nachfrage gebe es vor allem, wenn der Jahreswechsel nahe. "Der Umsatz von Januar bis September ist mager, dann zieht er an. Da geht es dann aber um Silvesterfeuerwerk, nicht um Selbstschutz." Im öffentlichen Raum ist das Abfeuern von Pyro-Munition zwar verboten, in umfriedetem Gelände wie auf dem Schießstand aber für Träger von Kleinen Waffenscheinen erlaubt.
Jörg Radek, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), ist hingegen skeptisch: "Ich habe meine Zweifel, ob Selbstbewaffnung der richtige Weg ist zu einem besseren Sicherheitsgefühl." Zumal Nutzer eine Eskalation gefährlicher Situationen riskierten: "Wer in einen bewaffneten Konflikt hineingeht, erhöht das Risiko für sich selbst." Die Menschen vermissten die Präsenz der Polizei. Er warnte, bis zum Jahr 2025 würden in Bund und Ländern 55.000 Stellen durch Ruhestand frei, wobei Nachbesetzungen noch nicht berücksichtigt sind. (mgb/dpa)
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