Zwei Strafgefangene sind am Sonntagnachmittag aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Memmingen in Bayern ausgebrochen. Die beiden Männer sind weiterhin auf der Flucht.

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Ein Großaufgebot der Polizei suche weiterhin nach ihnen, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage. Auch ein Hubschrauber der Polizei sei im Einsatz.

Die Anwohner in der Umgebung der JVA wurden gewarnt, sich den beiden Männern nicht zu nähern. Wegen des Polizeieinsatzes ruhte auch der Zugverkehr im nahe gelegenen Bahnhof. Nähere Einzelheiten wollte die Polizei zunächst nicht nennen.

Auch in Hessen sucht die Polizei nach einem Häftling. Er war am Donnerstag während eines Hofgangs aus der JVA Frankfurt am Main IV in Preungesheim ausgebrochen. Laut Justizministerium kletterte der 39-Jährige "mit großem Geschick und hoher Geschwindigkeit" über einen fünfeinhalb Meter hohen Zaun mit Stacheldraht. "Wir fahnden weiterhin nach ihm", sagte eine Sprecherin der Frankfurter Polizei am Sonntag.

Nach Ausbruch aus JVA Memmingen/Bayern: An sich nicht strafbar

In Freiburg in Baden-Württemberg hatte sich ein wegen Mordes in Haft sitzender 57-Jähriger vor wenigen Tagen nach mehr als einer Woche Flucht gestellt. Der Mann war nach einem Freigang nicht zurückgekehrt, nach ihm wurde europaweit gesucht. Der Mitteilung zufolge war der Mann zuvor im Gefängnis "unauffällig und diszipliniert".

Der Ausbruch aus einem Gefängnis an sich ist in Deutschland nicht strafbar. "Das resultiert aus der Idee, dass der Gesetzgeber anerkennt, dass jeder Mensch einen Drang nach Freiheit hat", erklärt Matthias Jahn, Professor am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Goethe-Universität Frankfurt und Richter am Oberlandesgericht. (pak/sap/dpa)

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