• Die beiden Angeklagten in dem Prozess um die Polizistenmorde von Kusel haben sich in der Verhandlung gegenseitig belastet.
  • Der Mitangeklagte Florian V. untermauerte seine Aussage gegen Andreas S., der zwei Polizisten bei einer Verkehrskontrolle erschossen haben soll.
  • Dieser wiederum wirft V. mindestens 195 Lügen vor.

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Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz haben sich die beiden Angeklagten gegenseitig belastet. Der Mitangeklagte Florian V. wiederholte am Montag vor dem Landgericht Kaiserslautern seine Aussage, die der 32-Jährige gegenüber den Ermittlern bereits getätigt hatte.

Er selbst habe nie in seinem Leben mit scharfen Waffen geschossen, sagte der Nebenangeklagte. Er wisse auch nicht, wie man eine Waffe nachlade. Den Hauptangeklagten Andreas S. kenne er seit Mitte 2021 - und seit vergangenem Oktober sei man mehrmals die Woche gemeinsam auf Jagd gewesen. Seine Aufgabe sei es gewesen, das vom Hauptangeklagten geschossene Wild einzusammeln.

V. sagte, nach dem ersten Schuss bei der Polizeikontrolle habe er einen Schritt nach vorn gemacht, um zu sehen, was passiert war. Anschließend habe er sich in der Böschung in Deckung gebracht. Aus Angst vor dem 39-jährigen Hauptangeklagten habe er seinen Namen in der ersten Vernehmung den Beamten gegenüber nicht genannt.

V. über Tatnacht: "Ich hatte Angst, dass ich die Nacht nicht überleben werde"

V. schilderte, wie er nach den Schüssen des Hauptangeklagten auf die Beamten "abartige Angst" um sein eigenes Leben gehabt habe. "Ich hatte Angst, dass ich die Nacht nicht überleben werde", sagte er. "Wer so leichtfertig zwei Menschen erschießt, der tötet auch noch einen dritten", sagte er über den Hauptangeklagten.

Es habe lange gedauert, bis er wieder klar habe denken können. "Ich wusste nicht, wie reagieren", sagte der 33-Jährige. Er habe gesehen, wie die Polizistin bäuchlings zu Boden ging und auch den toten Polizisten gesehen. Dann habe er seinen "Kopf ausgeschaltet" und sei den Anweisungen von S. gefolgt. "Ich hatte auch auf dem Heimweg noch Angst, dass was passiert."

S. wirft V. mindestens 195 Lügen vor

S. schrieb während der Aussage seines Mitangeklagten mit und warf V. anschließend in einer von ihm selbst verlesenen Einlassung vor, in seinen Vernehmungen mindestens 195-mal gelogen zu haben. Seine Aussagen widersprächen sich. Der 39-Jährige führte beispielsweise aus, dass V. Tatabläufe in verschiedenen Vernehmungen unterschiedlich geschildert habe.

Auch die Aussage, dass er noch nie eine Waffe in der Hand gehabt habe, sei falsch, weil Spuren von V. an einer Waffe entdeckt worden seien. Zudem stimme die Zahl der von ihm wahrgenommenen und der tatsächlich abgegebenen Schüsse nicht überein. V. habe noch öfter gelogen, dies könne ihm aber nicht nachgewiesen werden, sagte S. weiter.

S. gilt in dem Prozess als Hauptangeklagter. Er soll die Polizistin und den Polizisten am 31. Januar bei einer Verkehrskontrolle erschossen haben, um eine Jagdwilderei zu verdecken. Ihm wirft die Anklage zwei vollendete Morde sowie versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.

Polizistenmord von Kusel sorgte für großes Entsetzen in Deutschland

V. ist angeklagt wegen gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Jagdwilderei in der Tatnacht und versuchter Strafvereitelung. Ein ursprünglicher Mordverdacht auch gegen V. erhärtete sich nicht, der Vorwurf gegen ihn wurde fallen gelassen. Die Tat hatte für großes Entsetzen gesorgt.

V.s Aussage wurde bereits für den 19. September erwartet, jedoch wegen Corona-Erkrankungen zweier Prozessteilnehmer zweimal verschoben. Zum Prozessauftakt im Juni hatte S. die Situation als Notwehr dargestellt und schwere Vorwürfe gegen V. erhoben, der zunächst bei der Polizei umfangreich ausgesagt hatte, danach aber schwieg. (AFP/dpa/lh)

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