Nach einer Munitionsaffäre beim Kommando Spezialkräfte (KSK) muss sich der frühere KSK-Kommandeur, Brigadegeneral Markus Kreitmayr, vor dem Landgericht Tübingen verantworten.
Der Prozess startet am 29. Januar, wie das Landgericht am Mittwoch mitteilte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 55-Jährigen unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren (Paragraf 40 Wehrstrafgesetz) vor. Der Vorwurf sei vergleichbar mit dem Straftatbestand der Strafvereitelung, hatte es von der Anklagebehörde dazu geheißen.
Hintergrund ist laut Staatsanwaltschaft, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für das Jahr 2019 erhebliche Fehlbestände im KSK-Munitionslager in Calw entdeckt worden waren. Der Wert der fehlenden Munition habe rund 28 000 Euro betragen.
Der Inventurbericht sei dem Brigadegeneral bekannt gewesen, hatte die Staatsanwaltschaft erklärt. Kreitmayr habe daraufhin entschieden, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgeben können. Dabei sei mehr Munition abgegeben worden, als der Fehlbestand aufgewiesen habe.
Der Kern des Vorwurfs ist, dass der damalige KSK-Kommandeur zumindest damit hätte rechnen müssen, dass die Munition zum Teil gestohlen worden war. Durch die anonyme Rückgabe der Munition im Frühjahr 2020 sei die Verfolgung dieser Straftaten unmöglich gemacht worden.
Kreitmayrs Rechtsanwälte, Christian Mensching und Bernd Müssig, hatten dazu erklärt: "Die gegen Herrn General Kreitmayr in der Anklage erhobenen Vorwürfe sind tatsächlich und rechtlich unbegründet; die Verteidigung geht davon aus, dass die Anklage vor dem Gericht keinen Bestand haben wird." Die Anklage sei rechtlich nicht tragfähig.
Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig. Für den Prozess sind bis Ende Februar vier Verhandlungstermine angesetzt. © dpa
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