Mehr als fünf Jahre nach dem Terroranschlag beim Weihnachtsmarkt im elsässischen Straßburg hat am Donnerstag vor einem Schwurgericht in Paris der Prozess gegen vier mutmaßliche Helfer des Täters begonnen.

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Bei dem Anschlag wurden damals fünf Menschen getötet und elf weitere verletzt. Die Angeklagten sollen bei der Beschaffung von Waffen geholfen haben. Der Prozess mit Dutzenden Nebenklägern findet unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt.

Der Islamist Chérif Chekatt (29) hatte am Abend des 11. Dezember 2018 im vorweihnachtlichen Trubel in Gassen und auf Plätzen Menschen mit einer Schusswaffe und einem großen Messer attackiert. Ihm gelang zunächst die Flucht mit einem Taxi. Zwei Tage später wurde er nach einer Großfahndung im französisch-deutschen Grenzgebiet bei einem Schusswechsel mit Beamten im Straßburger Viertel Neudorf getötet.

Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) reklamierte den Anschlag später für sich. Chekatt hatte dem IS in einem Video seine Treue geschworen. Die Aufnahme wurde auf einem USB-Stick in seiner Wohnung gefunden. Chekatt war den Behörden als islamistischer Gefährder bekannt.

Den Angeklagten, die wie der Attentäter einen kleinkriminellen Hintergrund haben und allesamt Franzosen sind, drohen lange Haftstrafen. Hauptangeklagter ist ein Freund des Täters, der diesem über längere Zeit beim Kauf von Waffen geholfen haben soll. Der 42-jährige Rapper aus Straßburg gibt an, den Täter für einen einfachen Kriminellen gehalten und von seinen Anschlagsplänen nichts gewusst zu haben. Zu Prozessauftakt war der kahlköpfige Mann in weißem Hemd der einzige Angeklagte, der in einem besonders gesicherten Bereich hinter Panzerglas Platz nehmen musste.

Außerdem angeklagt sind zwei 37 und 39 Jahre alte Brüder aus Sélestat sowie ein weiterer 34 Jahre alter Mann aus Haguenau, die den Kauf der Tatwaffe am Tag des Anschlags eingefädelt und vermittelt haben sollen. Aus Sicht der Anklage wussten sie von den Anschlagsplänen aber nichts. Diese drei Angeklagten befinden sich unter Justizaufsicht auf freiem Fuß, haben aber längere Zeit in Untersuchungshaft gesessen.  © dpa

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