Nach einem Vorfall mit einer ghanaischen Familie in Grevesmühlen ermittelt die Staatsanwaltschaft Schwerin gegen vier Jugendliche wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung. Auch zwei Beschuldigte stellten Strafanzeige.
Nach dem bundesweit beachteten Zwischenfall um eine ghanaische Familie in Grevesmühlen ermittelt die Staatsanwaltschaft Schwerin gegen vier Jugendliche wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und Beleidigung. Gegen einen werde zudem wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation ermittelt, teilte die Behörde am Mittwoch mit.
Ein Jugendlicher soll Hitlergruß gezeigt haben
Alle Beschuldigten stammen demnach aus der Region. Der Vater soll aus der Gruppe heraus rassistisch beleidigt worden sein, einer soll den Hitlergruß gezeigt haben.
Bisher seien 27 Zeugen vernommen und Bilddateien ausgewertet worden, hieß es. Daraus habe sich ergeben, dass einer der Beschuldigten ein Messer dabeihatte, von Personen aus der Gruppe aber an einer weiteren Eskalation gehindert wurde. "Ferner ist davon auszugehen, dass ein anderer Beschuldigter einen sogenannten Nothammer mitführte, der nach derzeitigem Stand der Ermittlungen aber nicht tatrelevant eingesetzt wurde."
Den mutmaßlichen Hergang des Zwischenfalls stellte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch so dar: Am Abend des 14. Juni sei es zu einem Handgemenge gekommen, als der Vater eines achtjährigen ghanaisch-stämmigen Mädchens eine Gruppe junger Leute zur Rede stellen wollte. Das Mädchen habe ihren Vater zuvor darüber informiert, dass sie durch einen elfjährigen Jungen aus dem Umfeld dieser Gruppe absichtlich an der Weiterfahrt mit ihrem Roller gehindert und dabei mit dem Fuß des Jungen am Kopf getroffen worden sei. Im Verlauf der nun folgenden Auseinandersetzung sei es zu Rempeleien und Drohgebärden der Jugendlichen gekommen und der Vater sei an der Hand verletzt worden.
Staatsanwaltschaft: Dynamisches Geschehen
Das Geschehen sei "hoch dynamisch" gewesen, so die Staatsanwaltschaft weiter. Weitere Prüfungen seien nötig, etwa um Körperverletzungen zu Lasten des Vaters nachzuweisen.
Zwei der Beschuldigten haben laut Staatsanwaltschaft gegen den Vater im Zusammenhang mit dem Handgemenge Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt. Dies werde ebenfalls geprüft. Derzeit werde den Beschuldigten die Gelegenheit gegeben, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. (dpa/phs)
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