In einem Berufungsverfahren am Landgericht Halle muss sich Rechtsextremist Sven Liebich erneut vor Gericht verantworten. Am Donnerstag wurde der erste Verhandlungstag eröffnet. Zuvor war der Merseburger vom Amtsgericht Halle im vergangenen Juli unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten anschließend Berufung eingelegt.
Seit 2014 organisiert Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Schon mehrfach hatten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandergesetzt.
Die Staatsanwaltschaft hatte Liebich im Juli 2023 in insgesamt sechs Klagen unter anderem vorgeworfen, andere Menschen beleidigt zu haben. In anderen Verfahren wurde Liebich bereits rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt. Auch Freiheitsstrafen wurden schon gegen ihn verhängt, unter anderem wegen Volksverhetzung. Diese wurden allerdings zur Bewährung ausgesetzt.
Im Juli soll es ein weiteres Berufungsverfahren gegen Liebich geben, diesmal vor dem Leipziger Landgericht. Dem vorangegangen war ein Urteil wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung des Amtsgerichts Leipzig. Auf einer Corona-Demonstration im November 2020 soll Liebich einen Fotografen attackiert haben. Drei Mitangeklagte - zwei Männer und eine Frau - erhielten Bewährungsstrafen zwischen sechs und zehn Monaten, teils inklusive anderer Strafen. Alle vier Angeklagten legten Berufung ein. © dpa
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