Gegen die Urteile wegen der Vergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark haben mehrere Angeklagte Revision eingelegt.

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Wie viele der neun verurteilten Rechtsmittel eingelegt haben, konnte ein Gerichtssprecher am Mittwoch zunächst nicht sagen. Über eine Revision muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

Eine Jugendkammer am Landgericht hatte am 28. November neun Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt. Ein zehnter Angeklagter wurde freigesprochen, wie schon ein ursprünglich elfter Beschuldigter am vergangenen 5. April.

Die Jugendstrafen von ein bis zwei Jahren für acht Angeklagte setzte die Kammer zur Bewährung oder der sogenannten Vorbewährung aus - das heißt, erst in sechs Monaten wird über die Bewährung entschieden. Nur ein 19-Jähriger bekam eine härtere Strafe, und zwar zwei Jahre und neun Monate Haft ohne Bewährung.

Nach Überzeugung des Gerichts hatten die Verurteilten im Alter zwischen 19 und 23 Jahren im September 2020 eine damals 15-Jährige vergewaltigt. Dabei hätten sie ausgenutzt, dass die Jugendliche nach dem Besuch einer Party erhebliche alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigte. Der Prozess dauerte über anderthalb Jahre und fand bis auf Teile der Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Zunächst hatte NDR 90,3 über die Revisionsanträge berichtet.  © dpa

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