Eine Frau wird beim Sex so sehr gewürgt und stranguliert, dass sie daran stirbt. Nun geht das Landgericht Darmstadt der Frage nach, ob es Mord war.

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Er soll die Frau beim Sex mit einem Handykabel so sehr stranguliert haben, dass sie verstarb. Seit Dienstag steht deshalb ein 30 Jahre alter Mann wegen Mordes vor dem Darmstädter Landgericht. Der Deutsche ist vorbestraft.

Zum Prozessbeginn wies die Kammer darauf hin, dass für den Angeklagten im Falle einer Verurteilung auch eine anschließende Sicherungsverwahrung in Betracht komme. Der Angeklagte soll die Frau gewürgt haben, um seine sexuelle Erregung zu steigern.

Mord oder Unfall?

Ende März 2023 hatten Rettungskräfte die 44 Jahre alte Frau tot in einem Obdachlosenheim in Bensheim an der Bergstraße aufgefunden. Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte am Tatabend mit der 44 Jahre alten Deutschen auf sein Zimmer gegangen. Beide hatten Geschlechtsverkehr, so Staatsanwältin Eva Heid.

Weil aber die gewaltlose Ausführung den Mann nicht erregt habe, soll er die Frau zuerst mit seinen Händen und dann mit einem Mobiltelefonladekabel gewürgt haben, wonach sie starb.

Angeklagter schweigt vor Gericht

Der Angeklagte äußerte sich am ersten Verhandlungstag nicht zu seiner Person und nicht zu den Anklagevorwürfen. Im Gericht wurde die Aufnahme des Notrufs abgespielt, den der 30-Jährige in der Tatnacht abgesetzt hatte. Der Angeklagte sagte damals im Gespräch mit der Leitstelle des Rettungsdienstes, dass er mit der Frau einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit "Würgespielen" gehabt habe, aber dass sie jetzt blaue Lippen habe. "Das wollte ich nicht", sagte er mehrmals am Telefon.

Blut- und Haarproben des Angeklagten zeigen laut rechtsmedizinischen Gutachten, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zwischen 1,79 und 2,38 Promille Blutalkoholgehalt hatte und auch davor regelmäßig viel Alkohol konsumiert haben muss. Seine Haarproben belegen weiter, dass er auch Cannabis, Amphetamin und Kokain regelmäßig konsumiert hatte, so ein Toxikologe der Frankfurter Rechtsmedizin.

Zeugenaussagen belasten Angeklagten

Eine Zeugin, die mit dem Angeklagten früher eine Beziehung hatte, sagte unter Tränen aus, dass er sie beim Geschlechtsverkehr gefesselt und mit einem Kabel geschlagen habe. Eine andere Freundin des Angeklagten hingegen erklärte dem Gericht, dass der Angeklagte nicht in der Lage zum Geschlechtsverkehr sei. Und die 51 Jahre alte Mutter des Angeklagten schilderte, dass ihr Sohn ihr während der Untersuchungshaft vor dem Prozess gesagt habe, dass er homosexuell sei.

Das 44 Jahre alte Opfer war laut Zeuginnen ebenfalls aus der Drogenszene. Frühere Intimpartnerinnen der Getöteten und ihre frühere Ehefrau, mit der sie zwischen 2000 und 2014 verheiratet war, sagten aus, dass die 44-Jährige Würgespiele nie zugelassen hätte. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. (dpa/lag)

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