• Eine Aufnahme des Sprach-Assistenten Alexa führt zur Veurteilung eines Mannes wegen Totschlags an seiner Freundin.
  • Es ist das erste Mal, dass ein deutsches Gericht diese Sprachdateien als Beweismittel in einem Prozess zuließ und verwertete.

Mehr Panorama-Themen finden Sie hier

Erstmals haben vom Amazon-Sprachassistenten Alexa aufgezeichnete Dateien zur Verurteilung eines Täters durch ein deutsches Gericht beigetragen. Die Staatsanwaltschaft in Regensburg hatte im Fall eines Totschlags während des Beischlafs das zuständige Unternehmen Amazon um die Freigabe der fraglichen Dateien gebeten.

Sie befanden sich auf einem Server im Ausland. Die Freigabe durch Amazon erfolgte freiwillig. Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätte die Staatsanwaltschaft Regensburg ein Rechtshilfeersuchen an die US-Justizbehörden richten müssen.

Paragraf 100c der Strafprozessordnung erlaubt Abhören des Wohnraums

Grundlage der Verwendung der Aufzeichnungen im Verfahren gegen den Verdächtigen war der Paragraf 100c der Strafprozessordnung. Darin ist die akustische Überwachung des Wohnraums geregelt - und erlaubt.

Im vorliegenden Fall galt Absatz 3 des Paragrafen: "Auch ohne Wissen der Betroffenen darf das in einer Wohnung nichtöffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln abgehört und aufgezeichnet werden, wenn auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass durch die Überwachung Äußerungen des Beschuldigten erfasst werden, die für die Erforschung des Sachverhalts von Bedeutung sind."

Im Fall des zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilten 54-Jährigen ging es um zwei Sprach-Aufzeichnungen aus der Tatnacht. Darauf war die Stimme des Täters zu hören. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass der Mann seine Freundin während des Sex erwürgt habe.

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.