Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ihr Ermittlungsverfahren gegen Ex-"Bild"-Chef Julian Reichelt eingestellt. Das teilte ein Sprecher am Montag mit. Grundlage war eine Strafanzeige des Medienkonzerns Axel Springer wegen des Verdachts des Betruges. "Der Anfangsverdacht hat sich durch die Ermittlungen nicht bestätigt", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" darüber berichtet.
Reichelt musste im Herbst 2021 seinen Posten als Chefredakteur bei Deutschlands größter Boulevardzeitung räumen und den Konzern verlassen. Hintergrund seines Karriere-Endes bei "Bild" waren Vorwürfe des Machtmissbrauchs in Verbindung mit einvernehmlichen Beziehungen zu Mitarbeiterinnen. Der Journalist selbst hatte später von einer "Schmutzkampagne" gegen ihn gesprochen und Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Der Medienkonzern hatte
Die strafrechtlichen Ermittlungen liefen unabhängig davon zunächst weiter, nachdem die Staatsanwaltschaft im Frühjahr einen Anfangsverdacht bejaht hatte. Bislang hatte die Behörde keine Details zu den Vorwürfen genannt.
Nun hieß es, es sei um die Vernichtung von Dokumenten und Dateien des Verlags gegangen. Springer habe Reichelt vorgeworfen, dass er behauptet habe, die Unterlagen vernichtet zu haben. Er habe so vorgetäuscht, eine wichtige Voraussetzung dafür erfüllt zu haben, dass er die vereinbarte Abfindungssumme beim Ausscheiden aus dem Medienkonzern bekommt.
Tatsächlich soll Reichelt aber im Zusammenhang mit einem anderen Rechtsstreit vom Verlag gebeten worden sein, die Unterlagen zur Verfügung zu stellen und nicht zu vernichten, hieß es nun von der Staatsanwaltschaft. Dieser Bitte soll der Ex-Chefredakteur auch nachgekommen sein. Damit sei davon auszugehen, dass dem Medienkonzern bewusst war, dass sich noch Unterlagen bei Reichelt befanden. Dennoch habe man ihm die Abfindung gezahlt. Seine Behauptung, alle Unterlagen bereits gelöscht zu haben, könnten daher nicht ursächlich für die Auszahlung gewesen sein, so die Staatsanwaltschaft. "Es fehlt somit an der für einen Betrug erforderlichen Kausalität."
Vor diesem Hintergrund bleibt aus Sicht der Staatsanwaltschaft offen, ob Reichelt überhaupt beabsichtigte, Springer durch die Erklärung zu täuschen. Oder ob er vielmehr davon ausging, dass sich die Angaben ohnehin nur auf andere Dokumente und Dateien bezogen. © dpa
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