- Ein Rennradfahrer wird frontal von einem Auto erfasst und stirbt.
- Die Autofahrerin ist seit Jahren psychisch krank.
- Jetzt muss das Gericht entscheiden, wie es mit ihr weitergeht.
Vor dem Landgericht Münster hat am Montag der Prozess um eine tödliche Autofahrt begonnen. Mit mehr als 100 Stundenkilometern soll eine Autofahrerin im September 2020 bei Lienen im Münsterland in eine Gruppe von Radfahrern gefahren sein.
Zwei Männer konnten sich in letzter Sekunde retten. Doch der 47-Jährige, der in der Mitte fuhr, wurde frontal erfasst und durch die Luft geschleudert. Er starb noch an der Unfallstelle an seinen schweren Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat zwar als Mord und Mordversuch. Doch in dem Prozess geht es nicht um eine Bestrafung der 44-jährigen Beschuldigten - denn sie gilt als schuldunfähig.
Autofahrerin "in akut psychotischem Zustand"
Die Sozialpädagogin ist seit Jahren psychisch schwer krank. Sie leidet an einer paranoiden Schizophrenie und muss dagegen regelmäßig Medikamente nehmen.
Noch wenige Tage vor der tödlichen Autofahrt wurde die Deutsche stationär in einer Klinik in Lengerich behandelt. Dann aber hatte sie sich gegen den ärztlichen Rat entlassen lassen und war nach Hause zurückgekehrt.
"Mir ging es nicht gut, ich befand mich in einem akut psychotischen Zustand", sagte die Frau am Montag den Richtern. Sie habe es aber offenbar nicht geschafft, anderen ihren Zustand begreiflich zu machen.
So kam es, dass sie sich am Morgen des 27. September 2020 in ihren silbergrauen Kleinwagen setzte und offenbar ziellos durch die Gegend fuhr. In Lengerich soll sie zunächst auf ein Ehepaar getroffen sein, das auf Pedelecs unterwegs war.
Laut Staatsanwaltschaft rammte die Beschuldigte zunächst den Mann und kurze Zeit später auch die Frau vom Rad. Beide erlitten Prellungen und Schürfwunden.
Prozess: Frau bittet um Verzeihung für ihre Tat
Nur Minuten später soll die 44-Jährige mit dem Auto durch einen Bauzaun und ein Gitter gefahren sein und dabei eine Frau in Gefahr gebracht haben. Anschließend kam es auf einer Landstraße bei Lienen zu dem tödlichen Zusammenstoß mit dem Rennradfahrer.
In der Verhandlung vor dem Schwurgericht wirkte die Beschuldigte ruhig und reflektiert. Gleich zu Beginn bat sie für ihre Tat um Verzeihung und sagte: "Es tut mir unheimlich leid. Was passiert ist, entspricht überhaupt nicht meiner Persönlichkeit. Ich bin sehr traurig darüber, dass ich einen Menschen umgebracht habe."
Seit der Tat wird sie in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik behandelt - und dort soll sie nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch bleiben. Weil ein psychiatrischer Gutachter schon im Vorfeld des Prozesses zu dem Schluss gekommen ist, dass die Frau zur Tatzeit schuldunfähig war, handelt es sich nicht um ein Straf-, sondern um ein reines Sicherungsverfahren.
Die Richter müssen allein die Frage beantworten, ob die Beschuldigte eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und deshalb für unbestimmte Zeit in einer geschlossenen Klinik bleiben muss.
Für den Prozess hat das Schwurgericht noch sechs weitere Verhandlungstage bis zum 16. April angesetzt. (dpa/fte)
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