Wohnen, wo einst ein Mord geschah? Das klingt gruselig, wäre aber für viele Menschen laut einer neuen Umfrage kein Problem. Insgesamt 40 Prozent der Menschen, die vom Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag des Internetportals Kleinanzeigen im Oktober befragt wurden, würden in ein sogenanntes Mörderhaus ziehen - für 16 Prozent davon spielt dabei allerdings eine Rolle, wie lange das Verbrechen zurückliegt. Mehr als jeder Dritte (37 Prozent) schließt das aus, 23 Prozent sind sich nicht sicher. Bundesweit wurden 2051 Menschen ab 18 Jahren online befragt.

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Insgesamt 32 Prozent der Befragten würden ausziehen, wenn sie im Nachhinein erfahren würden, dass in ihrem Haus oder ihrer Wohnung einmal ein Mord geschehen ist - 15 Prozent davon würden diesen Schritt unabhängig vom Zeitpunkt der Tat gehen, 17 Prozent machten die Entscheidung von der verstrichenen Zeit seit dem Mordzeitpunkt abhängig. 43 Prozent würden "auf keinen Fall" ausziehen.

Wenn sie ein Schnäppchen machen könnten, würden 40 Prozent der Befragten ein Mörderhaus kaufen. Vor allem Männer lassen sich der Umfrage zufolge nicht von der Geschichte der Immobilie abschrecken, wenn sie dafür weniger Geld zahlen müssten. 53 Prozent der befragten Männer würden ein solches Haus erwerben. Bei den Frauen sind es nur 28 Prozent.

Wohnungen und Häuser, in denen ein Gewaltverbrechen verübt wurde, werden häufig zu einem günstigeren Miet- oder Kaufpreis angeboten. "In Fachkreisen spricht man von einem merkantilen Minderwert, der je nach Art, Schwere und zurückliegender Dauer des Verbrechens zwischen 10 und 100 Prozent des Immobilienwerts betragen kann. Es handelt sich dabei um eine Art psychologischen Abschlag", erklärt Jürgen Michael Schick, CEO der Berliner Michael Schick Immobilien GmbH & Co. KG, laut Mitteilung.

Ob Verkäufer und Makler bei der Transaktion über ein zurückliegendes Gewaltverbrechen in der entsprechenden Immobilie informieren müssen, ist nach Angaben von Kleinanzeigen nicht abschließend geklärt. Dennoch gebe es eine Offenbarungspflicht, wenn der Wert beeinträchtigt wird. Das Landgericht Coburg hat in einem Urteil vom 6. Oktober 2022 (Az.: 11 O 92/20) jedoch erklärt, dass das nicht zeitlich unbegrenzt ist.

Wie abschreckend ein Gewaltverbrechen für Käufer sein kann, zeigt ein bekanntes Beispiel. Für das Haus des als "Kannibalen von Rotenburg" bekannt gewordenen Armin Meiwes fand sich trotz monatelanger Suche und drastischer Reduzierung des Kaufpreises kein passender Käufer. Das Haus brannte Mitte April ab. Meiwes hatte 2001 einen Internet-Bekannten getötet, zerlegt und Teile des Körpers gegessen. Verhaftet worden war der Computertechniker im Dezember 2002. Seine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt er in Kassel.  © dpa

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