Das Landgericht in Kassel hat das Urteil gegen den Amokfahrer von Volkmarsen zu einem Teil aufgehoben. Der Mann war zu lebenslanger Haft verurteilt worden, eine anschließende Sicherungsverwahrung war vorbehalten worden.

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Das Landgericht hob am Montag die Regelung der möglichen anschließenden Sicherungsverwahrung auf. Der Mann habe die Tat begangen, habe aber keine Vorstrafen und sei auch sonst nicht als gewalttätig aufgefallen, auch im Vollzug gebe es keine Auffälligkeiten, erklärte das Gericht.

Es sei derzeit nicht feststellbar, dass es sich um einen Täter handele, der den Hang habe, erneut Straftaten zu begehen, erklärte das Gericht. Zudem müsse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, der Täter verbüße bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe. In erster Instanz hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt, eine vorzeitige Haftentlassung nach bereits 15 Jahren ist damit rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Der zur Tatzeit 29 Jahre alte Mann war am 24. Februar 2020 beim Karnevalsumzug in Volkmarsen im Landkreis Waldeck-Frankenberg mit seinem Auto absichtlich in die Zuschauer am Straßenrand gefahren. Dabei wurden knapp 90 Menschen verletzt, einige von ihnen schwer. Unter den Verletzten waren auch 26 Kinder.

Gegen das erste Urteil hatte der Mann Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof erklärte das Urteil über die lebenslange Haft im März für rechtskräftig, ordnete aber zugleich an, dass über die vorbehaltene Sicherungsverwahrung noch einmal vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts verhandelt werden muss.  © dpa

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