• Die Staatsanwaltschaft hat ihre Berufung zurückgezogen.
  • Zudem erklären beide Seiten ihren Verzicht auf weitere Rechtsmittel.
  • Damit ist das Urteil gegen Ex-Fußballnationalspieler Christoph Metzelder rechtskräftig.

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Das Urteil gegen Christoph Metzelder wegen Besitzes und Weiterleitung von kinder- und jugendpornografischen Dateien ist rechtskräftig. Metzelders Anwalt Ulrich Sommer hatte am Donnerstag noch offen gelassen, ob sein Mandant das Urteil annehmen werde. Die Staatsanwaltschaft habe nun ihre Berufung zurückgenommen und beide Seiten hätten Rechtsmittelverzicht erklärt, teilte das Düsseldorfer Amtsgericht am Montag mit.

Der Ex-Fußballnationalspieler war am Donnerstag zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 40-Jährige hatte gestanden, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen und weitergeleitet zu haben.

Metzelder hatte sich vor Gericht verantworten müssen, weil er laut Anklage Kinder- und Jugendpornografie besessen und insgesamt 29 Dateien an drei Frauen weitergeleitet hatte. Das Amtsgericht sah es laut Urteilsverkündung als erwiesen an, dass er in 26 Fällen Dateien weitergegeben hat. In einem Fall wurde er für den Besitz von 18 Dateien bestraft.

Mehrere strafmildernde Faktoren

Das Gericht hatte eine Reihe von Faktoren strafmildernd gewertet. So habe die umfangreiche Berichterstattung wie eine vorweggenommene Bestrafung gewirkt. Metzelder dürfte für absehbare Zeit weder seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können, noch am öffentlichen Leben teilnehmen.

Positiv wurde ihm nach Angaben der Richterin beim Strafmaß angerechnet, dass er frühzeitig eine Therapie absolviert habe. Außerdem sei er nicht vorbestraft und es sei zu erwarten, dass er künftig keine Straftaten mehr begeht.

Die Vorwürfe gegen Metzelder waren im September 2019 bekannt geworden. Ermittler der Polizei hatten sein Handy bei einem Lehrgang in der Sportschule Hennef sichergestellt. (dpa/ank/awa)

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