Nach einer Razzia vor mehr als einem Jahr hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin noch nicht über eine Anklage gegen Klimaschutzaktivisten der Gruppe Letzte Generation wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung entschieden. Die Ermittlungen ziehen sich weiter hin. "Wir sind in der Entscheidungsfindung", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Cyrill Klement, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur, ohne Details nennen zu wollen. "Ein Verfahrensabschluss ist zeitnah avisiert."
Unterstützer der Letzten Generation appellierten an die Staatsanwaltschaft, von einer Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung abzusehen. Die Klimaschutzgruppe teilte am Donnerstag mit, mehr als 2000 Menschen hätten Stellungnahmen an die Staatsanwaltschaft Neuruppin verfasst. Ein Großteil der Schreiben sei am Donnerstag in Ordnern mit einem Bollerwagen in Neuruppin abgeliefert worden, hieß es.
Die Letzte Generation sprach von fünf Beschuldigten. Sie warfen der Staatsanwaltschaft und dem Justizministerium Brandenburg vor, das Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verstoße gegen Grund- und Menschenrechte und gegen die Aarhus-Konvention der Vereinten Nationen. Diese soll Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft in Umweltfragen garantieren.
Letzte Generation sieht sich zu Unrecht mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht
Die Ermittlungen sorgten "für eine Assoziation von friedlichem Klimaprotest mit organisierter Kriminalität und schrecken Menschen davon ab, von ihrem Recht auf Protest und Meinungskundgabe Gebrauch zu machen", teilte die Letzte Generation mit. "Diese Art der Grundrechtseinschränkung sägt an den Säulen unserer Demokratie und ist, gerade in Zeiten sich überschlagender Krisen, brandgefährlich."
Nach Störaktionen von Klimaschutz-Demonstranten waren Ermittler im Dezember 2022 unter Federführung der Staatsanwaltschaft Neuruppin mit Durchsuchungen in mehreren Bundesländern gegen die Letzte Generation vorgegangen. Mitglieder der Gruppe sollen Attacken auf Anlagen der Ölraffinerie PCK in Schwedt im Nordosten Brandenburg verübt haben.
Dabei soll es teils zur Unterbrechung der Ölzufuhr gekommen sein. Es geht außerdem um Aktionen am Flughafen BER und im Museum Barberini in Potsdam. Dort war ein wertvolles Gemälde von Claude Monet mit Brei beworfen worden. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung kann gegeben sein, wenn das Ziel einer Gruppierung darauf ausgerichtet ist, Straftaten zu begehen. © dpa
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