Hundewelpen dürfen nicht auf einem Flohmarkt verkauft werden – das wird nun aber einem Paar in Frankfurt vorgeworfen. Die Hunde wurden in Sicherheit gebracht. Dem Paar droht derweil Ärger.
Es gibt Dinge, die dürfen nicht auf einem Flohmarkt angeboten werden. Dazu gehören zum Beispiel Waffen, Hehlerware und Raubkopien, aber eben auch lebende Tiere. Zwei Standbetreibern wird nun aber genau das vorgeworfen: Wie das Polizeipräsidium Frankfurt am Main am Sonntag mitteilte, soll ein Paar auf dem Flohmarkt am Schaumainkai Hundewelpen zum Verkauf angeboten haben.
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Am Samstagvormittag entdeckte eine alarmierte Streife vor Ort eine Hündin und fünf Welpen in einem Korb. Die 27 und 34 Jahre alten Standbetreiber erklärten demnach, dass die Hunde nicht zum Verkauf stünden. Das erschien den Beamten jedoch wenig glaubhaft.
Da die Hunde zudem laut Polizei etwa über keine Nachweise zu Impfungen und auch anderen gesetzlichen Verpflichtungen verfügten, wird weiter ermittelt. Die Hunde wurden in ein Tierheim gebracht. Dem Paar wird ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. (dpa/bearbeitet von mbo)
Verwendete Quellen
- dpa
- presseportal.de: Hundewelpen auf Flohmarkt gerettet