Eineinhalb Jahre nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen hat die Münchner Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Mitarbeiter der Deutschen Bahn erhoben. Sie sollen sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

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Die Staatsanwaltschaft München II hat nach dem Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen nach dpa-Informationen Anklage gegen drei Bahnmitarbeiter erhoben. Ihnen wird unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen. Bei dem Unglück im Juni 2022 starben fünf Menschen. Die Staatsanwaltschaft München II wollte sich nicht dazu äußern. Als erstes hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.

Beschädigte Betonschwellen hatten Unglück ausgelöst

Am 3. Juni 2022 war ein Regionalzug nach München entgleist. Fünf Menschen starben, 78 wurden verletzt. Laut einem Zwischenbericht des Bundesamtes für Eisenbahnunfalluntersuchung hatten beschädigte Betonschwellen das Unglück verursacht. Mit Blick auf eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung war von den Ermittlern zu klären, ob jemand gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen hat - also die Frage, ob jemand das Problem erkennen und reagieren hätte müssen.

In dem Zwischenbericht benennen die Unfallermittler einen «Mangel am Oberbau» der Bahnstrecke als primäre Ursache für das Entgleisen des Regionalzugs. Die am Unglücksort verlegten Spannbetonschwellen hätten Schäden aufgewiesen, die dazu geführt hätten, dass die sogenannten Schienenauflager als Bindeglieder zwischen Schiene und Beton wegbrachen. Die Bahn hat angekündigt, nach dem Unglück mehrere Hunderttausend Betonschwellen auszutauschen.

Mehrfach wurde darüber spekuliert, dass vor dem Unglück eine Warnung wegen eines Problems an der späteren Unfallstelle nicht weitergegeben wurde. Nach Medienberichten unter anderem der "Süddeutsche Zeitung" soll eine entsprechende Meldung eines Lokführers nicht weitergereicht worden sein. Der Lokführer habe etwas "Außergewöhnliches" wahrgenommen, hieß es.

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Ermittlungsverfahren gegen zwei Beschuldigte wurde eingestellt

Im September war bekannt geworden, dass die Ermittlungsverfahren gegen zwei der fünf Beschuldigten eingestellt wurden. "Bei diesen beiden Personen haben sich keine Hinweise auf ein Fehlverhalten ergeben, das zu dem Unglück geführt hat", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II damals.

Die jeweilige Funktion der Beschuldigten nannte die Staatsanwaltschaft nicht. Dem Vernehmen nach handelte es sich bei den beiden Unschuldigen um den Lokführer und einen Fahrdienstleiter. (dpa/ank)

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