Jedes Jahr ist das Erstellen der Steuererklärung ein leidiges Thema. Gut, wenn man jemanden hat, der einem hilft. Doch wer darf das überhaupt?
Das korrekte Ausfüllen einer Steuererklärung kann ganz schön kniffelig sein: Wo muss der Lohn angegeben werden, wohin gehören Aktien, was mache ich mit Handwerkerrechnungen und welche Anlagen betreffen mich?
Da ist es nicht verwunderlich, dass sich manche Hilfe im Freundeskreis oder innerhalb der Familie suchen. Aber aufgepasst: "Nicht jeder darf bei der Erstellung der Steuererklärung helfen", mahnt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Wird das Finanzamt darauf aufmerksam, kann das für die helfende Hand unangenehme Folgen haben.
Gut zu wissen
- Die Abgabe der Steuererklärung lohnt sich normalerweise auch, wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind: Im Jahr 2020 lag die durchschnittliche Rückerstattung bei 1.063 Euro.
Wer darf mir bei der Steuererklärung helfen?
Bei der Steuererklärung dürfen nur Angehörige im Sinne von §15 der Abgabenordnung unentgeltlich Hilfe leisten. Dazu zählen:
- Verlobte
- Ehegatten oder Lebenspartner
- Verwandte und Verschwägerte gerader Linie
- Geschwister
- Nichten und Neffen
- Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister
- Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner
- Onkel und Tanten
- Pflegeeltern und -kinder
Natürlich dürfen auch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüfer unbeschränkt bei der Erstellung der Steuererklärung helfen. Darüber informiert die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).
Auch Lohnsteuerhilfevereine sind gute Anlaufstellen, beispielsweise für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Pensionäre, Arbeitslose, Unterhaltsempfänger und Studenten. Sie dürfen allerdings nur in begrenztem Umfang Hilfe leisten, wie der Bund der Steuerzahler mitteilt. Dabei müssen sie sich an strenge Vorgaben halten und dürfen auch nicht allen helfen: Unter anderem Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte müssen sich beispielsweise an andere Stellen wenden.
Andere Angehörige, die oben nicht aufgeführt sind, sowie Freunde, Bekannte, Nachbarn oder auch Arbeitskollegen dürfen nicht bei der Steuererklärung helfen. Auch eine sogenannte "Schwarzberatung" von Steuerberatern oder Leitern von Lohnsteuerhilfe-Beratungsstellen ist verboten, wie die VLH erklärt.
Was passiert, wenn mir jemand hilft, der das eigentlich nicht darf?
Nehmen Sie Hilfe von nicht autorisierten Personen an, müssen Sie selbst sich keine Sorgen machen. Wird das Finanzamt darauf aufmerksam, drohen Ihnen keine Konsequenzen. Die Verantwortung liegt allein bei der Person, die Ihnen unbefugt geholfen hat.
Wo kann ich angeben, dass mir jemand geholfen hat?
- Hat Ihnen jemand beim Ausfüllen der Steuererklärung geholfen, können Sie dies im Hauptvordruck, dem sogenannten Mantelbogen, in den Zeilen 39 und 40 angeben. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht.
Finanzämter und Familienkassen können nicht autorisierte Helfer abweisen, es kann sogar ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig werden. Außerdem erklärt die VLH, dass Hilfeleistende von der Steuerberaterkammer auch dazu aufgefordert werden können, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Überlegen Sie zukünftig also gut, wer Ihnen bei der Steuererklärung helfen darf. Und ob Sie Ihre Nachbarn dabei wirklich unterstützen wollen.
Verwendete Quelle
- Schriftliche Antwort von Julia Berg vom Bund der Steuerzahler
- Schriftliche Antwort von Steffen Gall von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe
- destatis.de: Lohn- und Einkommensteuer
- gesetze-im-internet.de: Abgabenordnung (AO) § 15 Angehörige
- mit Material der dpa
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