So sorgfältig die Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln und Produkten auch überwacht wird, manchmal kommt es dennoch zu Fehlern oder Verunreinigungen. Hier lesen Sie stets die aktuellen Rückrufe.
+++ Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert +++
Adventskalender bei Penny zurückgerufen
Update vom 15. November: Bei Penny wurden mehrere Adventskalender der Marke "Douceur" zurückgerufen. Grund für den Rückruf ist eine starke Geruchs- und Geschmacksabweichung in drei verschiedenen Adventskalendern.
Folgende Produkte sind betroffen:
- Artikel: DOUCEUR, Adventskalender "Mir doch egal wie alt ich bin"
- Inhalt: 75 g
- Mindesthaltbarkeitsdatum: alle Daten betroffen
- Hersteller: Millano Sp. Z o.o. S.K.A, Polen
- Artikel: DOUCEUR, Adventskalender "Christmas Calories Don't Count"
- Inhalt: 75 g
- Mindesthaltbarkeitsdatum: alle Daten betroffen
- Hersteller: Millano Sp. Z o.o. S.K.A, Polen
- Artikel: DOUCEUR, Adventskalender "Weihnachtsdorf"
- Inhalt: 75 g
- Mindesthaltbarkeitsdatum: alle Daten betroffen
- Hersteller: Millano Sp. Z o.o. S.K.A, Polen
Die Herstellerfirma bittet Verbraucherinnen und Verbraucher, die dieses Produkt gekauft haben, dieses nicht zu verzehren und in der Verkaufsstelle zurückzugeben. Die Erstattung des Kaufpreises ist auch ohne Vorlage des Kassenbons möglich. (mak)
+++
Gibt's bei Aldi: Fischstäbchen wegen Plastikteilchen zurückgerufen
Update vom 6. November: Wegen möglicher Kunststofffremdkörper hat die Greenland Seafood Europe GmbH in mehreren Bundesländern Fischstäbchen zurückgerufen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass in dem Produkt "Golden Seafood TK XXL Fischstäbchen 900g" weißer Kunststoff enthalten sei, teilte die Firma mit Sitz in Bremen mit. Wegen der möglichen Verunreinigung sollten die Fischstäbchen nicht gegessen werden.
Folgendes Produkt ist betroffen:
- Artikel: Golden Seafood TK XXL Fischstäbchen
- Inhalt: 900g
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 28. Januar 2026
- Chargennummer: L4219
Verkauft wurde das Produkt bei Aldi Süd in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und im Saarland. Auch ohne Vorlage eines Kassenbons können Verbraucherinnen und Verbraucher das Produkt in den Supermärkten zurückgeben. Der Kaufpreis wird erstattet. (dpa/bearbeitet von mak)
+++
Die Rückrufe der vergangenen Monate
Verwendete Quellen
- lebensmittelwarnung.de: Neueste Warnungen
- produktwarnung.eu: Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen
- dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.