Die Jahreszahl wechselt von 2018 auf 2019. Das bedeutet auch, dass neue Gesetze und Regelungen in Kraft treten. Unter anderem werden die Hartz-IV-Sätze und das Kindergeld erhöht, es gibt höhere Steuerfreibeträge - und so manche höhere Sozialabgabe. Bei letzteren gibt es für Arbeitnehmer allerdings auch Positives zu vermelden, denn ab dem 1. Januar gilt dort wieder die paritätische Finanzierung. Das heißt, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Abgaben an die Krankenkasse wie früher 50 zu 50 teilen.

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Paritätische Finanzierung wieder eingeführt

Die paritätische Finanzierung war seit 2007 nicht mehr überall gegeben. Damals wurde festgelegt, dass die gesetzlichen Krankenkassen sogenannte Zusatzbeiträge erheben können. Wie die normalen Krankenkassenbeiträge werden sie vom Lohn abgezogen, aber eben nicht paritätisch – sie blieben bislang allein beim Arbeitnehmer hängen. Ab Januar wird das wieder anders. Dann tragen die Arbeitgeber wieder die Hälfte der gesamten Abgaben für die Krankenversicherung.

Kindergeld, Hartz-IV-Sätze und Freibeträge werden erhöht

Erhöht wird aber auch an anderer Stelle. So bekommen Eltern ab 2019 zehn Euro mehr Kindergeld, nämlich 204 Euro für das erste oder zweite Kind, 210 Euro für das dritte und 235 Euro für das vierte und alle weiteren Kinder. Auch die Hartz-IV-Sätze werden angepasst, und zwar von 416 auf 424 Euro für Alleinstehende, von 240 auf 245 Euro für Kinder zwischen 0 und 5 Jahren und von 296 auf 302 Euro für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren.

Zudem kann man im kommenden Jahr mehr verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Der Grundfreibetrag steigt von 9.000 auf 9.168 Euro. Auch der Kinderfreibetrag wird erhöht, von 7.428 auf 7.620 Euro. Die Frist fürs Einreichen der Steuererklärung wird übrigens auch länger: So kann die Erklärung für 2018 bis Ende Juli 2019 abgeben werden, wenn man sie selbst macht, und bis Ende Februar 2020, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein sie macht.

Mindestlohn steigt, Änderungen auch bei Mini- und Midijobs

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 9,19 Euro. Wer dieses Geld in einem Minijob verdient, sollte aufpassen, dass er oder sie nicht über die weiterhin gültige (abgabenfreie) Höchstverdienstgrenze von 450 Euro (beziehungsweise 5400 Euro pro Jahr) kommt.

Diese Höchstgrenze ändert sich also nicht, dafür aber die für die sogenannten Midijobber. Midijobber zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, sie dürfen fortan zwischen 450 und 1.300 Euro verdienen (statt wie bisher maximal 850 Euro).

Für die Minijobber ändert sich jedoch auch etwas: Die Übergangsregelung, dass sie in einem begrenzten Zeitraum abgabenfrei so viel verdienen können wie sie wollen (oder schaffen), wird nun zu einer dauerhaften Regelung. Dieser "begrenzte Zeitraum" umfasst drei Monate, wenn an mindestens fünf Tagen pro Woche gearbeitet wird, oder 70 Tage, wenn weniger als fünf Tage pro Woche gearbeitet wird.

Mehr Mütterrente, Verbesserung bei Erwerbsminderung

Schon im Sommer wurde vom Bundeskabinett das "Rentenpaket I" verabschiedet, zum Jahresbeginn treten einige Änderungen in Kraft. So bekommen Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, für ihre Erziehungszeit monatlich 15 bis 16 Euro mehr pro Kind als derzeit.

Auch für Menschen, die wegen einer Krankheit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, soll das Rentenpaket eine Verbesserung bringen: Sie sollen nämlich künftig so viel Rente ausgezahlt bekommen, als hätten sie bis zum Rentenalter gearbeitet.

Selbstständige mit geringem Einkommen müssen weniger Versicherung zahlen

Viele Selbstständige kennen das Problem, dass es richtig teuer werden kann, wenn man sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Der Mindestbeitrag für die Kranken- und die Pflegeversicherung lag bisher bei rund 400 Euro pro Monat, auf Grundlage eines (vom Gesetzgeber festgelegten) fiktiven Einkommens von etwa 2.300 Euro, wie Finanztip-Chef Hermann-Josef Tenhagen bei Spiegel online schreibt.

Dieses fiktive Einkommen wird nun mehr als halbiert. Das heißt, dass auch der Mindestbeitrag mehr als halbiert wird. Er liegt nun bei rund 170 Euro (mit Pflegeversicherung rund 190 Euro). So sollen es sich mehr selbstständige Geringverdiener leisten können, freiwillig in eine gesetzliche Krankenversicherung einzutreten.

Wechsel von Teil- auf Vollzeit wird erleichtert

Mit der sogenannten "Brückenteilzeit"-Regelung soll es Arbeitnehmern leichter gemacht werden, ihre Arbeitszeit zu verkürzen und anschließend wieder in eine Vollzeitstelle zurückkehren zu können.

Die Regelung gilt nur für Firmen mit mehr als 45 Beschäftigten, bei Unternehmen mit 46 bis 200 Mitarbeitern gilt dieses Recht lediglich für jeden 15. Mitarbeiter. Um die Arbeitszeit zu verringern, reicht es laut Arbeitsministerium, bei der Firma einen Antrag einzureichen.

Es müssen keine bestimmten Gründe für den Wunsch nach Teilzeitarbeit vorliegen, zum Beispiel Erziehungszeit fürs Kind oder Zeit für die Pflege der Eltern. Der Antrag muss mindestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung gestellt werden. Die Teilzeitperiode muss mindestens einen Monat und darf höchstens fünf Jahre lang sein.

Es soll mehr recycelt werden

Betrafen die bisherigen Punkte alle mehr oder weniger uns als Arbeitnehmer oder Selbstständige, betrifft das neue Verpackungsgesetz uns als Verbraucher. Es geht darin nämlich darum, die Quoten fürs Recycling aller möglichen Stoffe weiter zu erhöhen.

So sollen 2019 knapp 60 Prozent des hierzulande verbrauchten Kunststoffes und 80 Prozent des Eisens, Aluminiums, Glases und Papiers recycelt werden. Die Verbraucher sind daran allerdings nur indirekt beteiligt - indem sie nämlich die Dinge, die wiederverwertet werden sollen, in die richtigen Tonnen einsortieren.

Hauptadressaten des neuen Gesetzes sind aber die Firmen, die Verpackungsmaterial herstellen. Sie müssen sich und das, was sie herstellen, in ein öffentlich zugängliches Verzeichnis eintragen und für ihre Produkte Lizenzentgelte zahlen. Diese Gebühren werden fürs Recycling verwendet. Das ist an sich nichts Neues.

Neu ist aber, dass mit dem neuen Verzeichnis nun besser kontrolliert werden können soll, ob alle Firmen die Entgelte in der erforderlichen Höhe bezahlen. Das fürs Recycling zuständige duale System ist nämlich bislang unterfinanziert, wie der Geschäftsführer für Nachhaltigkeit beim Handelsverband Deutschland (HDE), Kai Falk, dem "Handelsblatt" sagte. Mit der neuen Methode solle diese Unterfinanzierung beseitigt werden.

Zudem sollen sich die Unternehmen mehr Gedanken über ihre Verpackungen machen. Denn: Je ökologischer und recycelbarer diese seien, desto niedriger seien die Lizenzentgelte, schreibt das "Handelsblatt".

Verwendete Quellen:

  • Webseite des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): Das ändert sich 2019 für Arbeitnehmer und Versicherte
  • Webseite des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): Hey Boss, wo bleibt deine Hälfte?
  • Webseite des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): Was ändert sich 2019 beim Mindestlohn?
  • Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Qualifizierungsoffensive am Arbeitsmarkt
  • Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Kabinett stimmt für neuen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit
  • Focus Online: Lohnnebenkosten steigen
  • Wirtschaftswoche online: Das Ende der Teilzeitfalle
  • Finanztip.de: Vergleichen und gesetzliche Krankenkasse wechseln
  • Spiegel online: Wie sich Selbstständige endlich die Krankenkasse leisten können
  • Minijob-zentrale.de (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See): 3 Monate oder 70 Tage: Was für kurzfristige Minijobs ab 2019 gilt
  • Tagesschau.de: Beim Rentenpaket zu kurz gedacht
  • Handelsblatt.de: Diese Veränderungen bringt das neue Verpackungsgesetz
  • Webseite der Verbraucherzentrale NRW: Das ändert sich 2019 bei Einkommen und Abgaben
  • Webseite der Verbraucherzentrale NRW: Das ändert sich 2019 bei Geld, Versicherungen und Telekommunikation
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